Deponieerrichtung Zur Erklärung der Bezeichnung von:

Anforderungen

Kurzbeschreibung

Der Inhaber einer Deponie hat die Errichtung einer Deponie oder eines Deponieabschnittes der Behörde anzuzeigen. Er darf erst nach einer positiven behördlichen Überprüfung Abfälle einbringen. Der Inhaber der Deponie hat den jeweiligen Stand der Technik einzuhalten.

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Die Deponieinhaberin/der Deponieinhaber muss die Errichtung einer Deponie oder eines Deponieabschnittes der zuständigen Stelle anzeigen.

Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Die Deponieinhaberin/der Deponieinhaber darf erst nach einer positiven Überprüfung durch die zuständige Stelle Abfälle in die Deponie einbringen. Sie/er muss den jeweiligen Stand der Technik einhalten.

Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Die Abfallwirtschaftsbehörde, die für den Betriebsstandort örtlich zuständig ist

    Details

    Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Letzte Aktualisierung

    16.04.2024