Deponiemeldung Zur Erklärung der Bezeichnung von:

Anforderungen

Kurzbeschreibung

Inhaber einer Deponie haben bestimmte Daten, insbesondere die im vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt abgelagerten Abfallmengen, dem BMK zu melden.

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Inhaberinnen/Inhaber von Deponien müssen die im vorangegangenen Kalenderjahr

  • insgesamt abgelagerten Abfallmengen (gegliedert nach Abfallbesitzerin/Abfallbesitzer und Abfallart) und
  • die Restkapazität in Kubikmeter

als elektronische "Abfall-Input-Output-Meldung" über edm.gv.at an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) melden.

Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Voraussetzung für die Abgabe der Meldungen ist die (einmalige) Registrierung im Zentralen Anlagenregister (ZAReg).

Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Die Meldung muss jeweils bis zum 15. März des auf den Berichtszeitraum folgenden Kalenderjahres erfolgen.

Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts

Die Deponieinhaberin/der Deponieinhaber loggt sich mit ihren/seinen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) auf edm.gv.at in das Register ein und lädt dort unter "Meldewesen" in der Anwendung "eBilanzen" die Deponiemeldung (XML-Datei)​​​​​​​ hoch.

Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Die Deponiemeldung muss als XML-Datei in edm.gv.at (BMK) hochgeladen werden. Die erforderlichen Inhalte und Strukturierungen sind in der Deponieverordnung vorgegeben.

Hilfestellung finden Sie auf edm.gv.at (BMK).

Hinweis

Die erforderlichen Daten bzw. das erforderliche Dateiformat für die elektronische Übermittlung ist auf dem edm.gv.at veröffentlicht.

Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts

    edm.gv.at (BMK)
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    Details

    Zusätzliche Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Letzte Aktualisierung

    16.04.2024