Kompostaufbereitung - Aufzeichnungen Zur Erklärung der Bezeichnung von:

Anforderungen

Kurzbeschreibung

Aufbereiter gemäß Kompostverordnung haben spezielle Aufzeichnungen zu führen.

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Die Aufbereiterin/der Aufbereiter von Kompost hat Aufzeichnungen zu führen bzw. zu dokumentieren über:

  • Art, Menge, Herkunft der übernommenen Abfälle
  • Eingangskontrolle
  • Störstoffabtrennung
  • Aufbereitung und Weitergabe der Ausgangsmaterialien und der daraus hergestellten Aufbereitungscharge
  • Chargenbezeichnung
  • Kompostherstellerinnen/Komposthersteller
  • Weitere Dokumentationen und Qualitätsnachweise gemäß Anlage 6 der Kompostverordnung

Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Die Aufzeichnungen sind laufend zu führen.

Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Nachweise und Unterlagen gemäß Anlage 6 der Kompostverordnung

Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts

Es fallen keine Kosten für die Bereitstellung an.

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Details

    Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Letzte Aktualisierung

    16.04.2024