Kfz-Zulassung im Inland Zur Erklärung der Bezeichnung von:

Anforderungen

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Vor der Zulassung des importierten Fahrzeugs muss jene Person, auf die das Kfz erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NOVA) selbst berechnen (Formular "NOVA 2") und an das Wohnsitzfinanzamt entrichten.

Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe (NOVA) sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Details

    Letzte Aktualisierung

    30.06.2022