Bilanzbuchhaltungsberufe - Zweigstelle Zur Erklärung der Bezeichnung von:

Anforderungen

Kurzbeschreibung

Die Errichtung einer Zweigstelle ist der Behörde unverzüglich zu melden.

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Die Errichtung einer Zweigstelle ist der Behörde unverzüglich zu melden. Die Zweigstellen müssen von Amts wegen in das von der Behörde zu führende Register eingetragen werden. Bei Schließung einer Zweigstelle muss diese aus dem Register gestrichen werden.

Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Die Meldung der Errichtung einer Zweigstelle muss unverzüglich erfolgen.

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Details

    Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Letzte Aktualisierung

    16.04.2024