Personalverrechner – Befreiung von der Prüfung Zur Erklärung der Bezeichnung von:

Anforderungen

Kurzbeschreibung

Antrag auf Prüfungsbefreiung für die Fachprüfung Personalverrechner

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Personen, die die Ablegung einzelner Gegenstände des schriftlichen Prüfungsteils einer der Fachprüfung inhaltlich vergleichbaren Prüfung nachweisen können, sind von der Ablegung dieser Gegenstände im Rahmen des schriftlichen Teils der Fachprüfung befreit. Die Behörde muss darüber mit Bescheid absprechen. Die Prüfungsbefreiung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Antrag auf Prüfungsbefreiung

Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts

Der Antrag kann persönlich oder schriftlich in deutscher Sprache bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Nachweis einer der Fachprüfung inhaltlich vergleichbaren Prüfung

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich ( WKO)

    Hinweis

    Über die Beschwerde entscheidet das Landesverwaltungsgericht.

    Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Details

    Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Letzte Aktualisierung

    16.04.2024