Wirtschaftstreuhänder - Berufsanwärter - Anmeldung Zur Erklärung der Bezeichnung von:

Anforderungen

Kurzbeschreibung

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat auf Grund der Anmeldung mit Bescheid festzustellen, ob und ab welchem Zeitpunkt die Eigenschaft als Berufsanwärter gegeben ist.

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Berufsanwärterinnen/Berufsanwärter müssen sich bei der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer schriftlich anmelden. Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat auf Grund einer Anmeldung als Berufsanwärterin/Berufsanwärter mit Bescheid festzustellen, ob und ab welchem Zeitpunkt die Eigenschaft als Berufsanwärterin/Berufsanwärter gegeben ist.

Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Berufsanwärterinnen/Berufsanwärter müssen sich bei der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer schriftlich anmelden und

  • die Reife- oder Studienberechtigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben und
  • fachliche Tätigkeiten überwiegend bei Wirtschaftstreuhänderinnen/Wirtschaftstreuhändern ausüben.

Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Hinweis

Die für die Zulassung zur Fachprüfung erforderliche Praxiszeit als Berufsanwärterin/Berufsanwärter beginnt erst mit der Feststellung der Eigenschaft als Berufsanwärterin/Berufsanwärter zu laufen.

Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts

Die zur Feststellung der Eigenschaft als Berufsanwärterin/Berufsanwärter notwendige Meldung kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Folgende Unterlagen sind bei Anmeldung in Kopie beizulegen:

  • Identitätsnachweis und Urkunden über den Hauptwohnsitz
  • Urkunden zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen des § 40 Abs 1 Z 1 WTBG
  • Bestätigung der arbeitgebenden Wirtschaftstreuhänderin/des arbeitgebenden Wirtschaftstreuhänders über Art und Ausmaß der Tätigkeiten gemäß § 40 Abs 1 Z 2 WTBG.

Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts

  • Bescheid
    • 14,30 Euro Bundesgebühr

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Details

    Zusätzliche Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Letzte Aktualisierung

    16.04.2024