Ziviltechnikerausweis Zur Erklärung der Bezeichnung von:

Anforderungen

Kurzbeschreibung

Jedem Ziviltechniker und jeder Ziviltechnikerin wird von der zuständigen Stelle ein Lichtbildausweis in Kartenform ausgestellt.

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Jeder Ziviltechnikerin/jedem Ziviltechniker wird von der zuständigen Stelle ein Lichtbildausweis in Kartenform ausgestellt.

Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Die Befugnis als Ziviltechnikerin/Ziviltechniker

Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Die Kammer der Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker (zt), in deren Bereich der Sitz der Kanzlei bzw. Niederlassung liegt

    Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Details

    Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Letzte Aktualisierung

    16.04.2024