Verdoppelung von 100 auf 200 Euro: Lehrlinge erhalten in Tirol mehr Unterstützung

Anti-Teuerungsmaßnahme: Verdoppelung der Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge in Tirol

  • Anreiz zur Lehr- und Fachkräfteausbildung
  • Richtlinie tritt mit 1. September 2022 in Kraft – erste Auszahlungen beginnen im Oktober 2022
  • Antragstellung bis spätestens drei Monate nach Lehrbeginn bzw. ein Monat nach Beginn des nächsten Lehrjahres

Von angehenden MechanikerInnen über Großhandelskaufleute bis hin zu DrucktechnikerInnen: Die Bandbreite der Lehrberufe in Tirol ist vielfältig. Aktuell befinden sich rund 9.500 Jugendliche in Tirol in einer Lehrausbildung. „Gerade junge Menschen, die sich in einer Ausbildung befinden, bekommen die Auswirkungen der Teuerungen kräftig zu spüren – darunter auch Lehrlinge. Doch sind es gerade die angehenden Fachkräfte, die unser Land mehr denn je benötigt. Wir brauchen mehr Lehrlinge und um sie zu entlasten, haben wir eine Verdoppelung der Ausbildungsbeihilfe von 100 auf 200 Euro pro Monat beschlossen. Damit federn wir die aktuellen Teuerungen zumindest teils ab und unterstützen junge Menschen in Ausbildung“, sagt der Leiter der Teuerungs-Arbeitsgruppe Anton Mattle.

In einem Lehrjahr können somit 1.200 Euro mehr und damit insgesamt 2.400 Euro zur Verfügung gestellt werden (je nach Lehrbeginn). „Noch nie waren Fachkräfte so begehrt und gesucht wie derzeit. Umso mehr wollen wir die Lehrausbildung als zukunftssicheren und auch zukunftssichernden Weg für junge Menschen sichtbar machen und gezielt Anreize für sie schaffen. Tirols Lehrausbildungssystem ist über die Landesgrenzen hinweg ein Vorreitermodell: Den Lehrabsolventinnen und Lehrabsolventen stehen alle Türe offen“, ist die für den Arbeitsmarkt zuständige LRin Beate Palfrader überzeugt.


Informationen zur Ausbildungsbeihilfe

  • Die erhöhte Ausbildungsbeihilfe tritt mit 1. September 2022 in Kraft. Das heißt, dass für Lehrjahre, die ab dem 1. September beginnen, die doppelte Ausbildungsbeihilfe monatlich ausbezahlt wird. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2024.
     
  • Einkommensgrenzen (Netto): Ein-Personen-Haushalt 1.900 Euro, Zwei-Personen-Haushalt: 2.700 Euro, Drei-Personen-Haushalt 2.900 Euro, Vier-Personen-Haushalt: 3.100 Euro, Fünf-Personen-Haushalt: 3.300 Euro, jede weitere Person 200 Euro;
     
  • Es muss ein Antrag gestellt werden! Förderanträge sind spätestens drei Monate nach Beginn der Lehrausbildung einzureichen – Folgeanträge spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Lehrjahres.
     
  • Anträge sind mittels Online-Formular unter Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge | Land Tirol einzureichen.
     
  • Beizulegen sind eine Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde, Kopie des Lehr- oder Ausbildungsvertrages / Nachweis über Ausbildung in überbetrieblicher Ausbildungseinrichtung sowie der Nachweis über bereits zugesagte oder gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen.
     
  • Auszahlung:
    • die ersten drei Monatsraten nach Ablauf der ersten drei Monate (Probezeit),
    • die weiteren Raten: monatlich im Nachhinein,
    • die letzten drei Monatsraten nach Vorlage eines Nachweises über das aufrechte bzw. abgeschlossene Lehrverhältnis spätestens einen Monat nach Beendigung des Lehrjahres
       
  • Bei Fragen stehen die MitarbeiterInnen der Abteilung Gesellschaft und Arbeit zur Verfügung.