So erhalten Sie die Außerfernförderung
Alle Haushalte im Bezirk Reutte mit Hauptwohnsitz haben einmal im Jahr Anspruch auf die Außerfernförderung. Dabei handelt es sich um eine Gutscheinkarte, mit der bei allen teilnehmenden Betrieben (Akzeptanzstellen) im Bezirk Reutte eingekauft werden kann. Die Höhe der Außerfernförderung richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
1. Registrierung
Alle Haushalte, die Anspruch auf eine Außerfernförderung haben, können sich erstmals ab Juli 2026 für die Außerfernförderung registrieren.
Dafür erhalten mit Juli 2026 alle Haushalte eine amtliche Mitteilung mittels Postwurfsendung.
Dort ist ein QR-Code zu finden, mit dem man direkt zur Registrierung gelangt. Zur Registrierung gelangt man auch über diese Website.
Anschließend Formular ausfüllen und abschicken.
Hinweis: Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, sollen Registrierungen primär digital erfolgen. In Ausnahmefällen kann eine analoge Registrierung (Papierform) erfolgen. Das Bürgerservice der BH Reutte unterstützt bei der digitalen oder analogen Registrierung.
2. Ausstellung der Außerfernförderungs-Gutscheinkarten
Die Außerfernförderungs-Gutscheinkarte wird ab September 2026 mittels RSb-Brief an alle registrierten Haushalte übermittelt.
3. Außerfernförderung nutzen
Sobald Sie die Außerfernförderungs-Gutscheinkarte haben, können Sie damit bei teilnehmenden Betrieben (Akzeptanzstellen) einkaufen.
Bitte die Gutscheinkarte am Ende des Jahres nicht entsorgen. Sie kann im nächsten Jahr wieder mit Guthaben aufgeladen werden. Bei Verlust oder Beschädigung der Karte kann eine neue Karte angefordert werden.

