Fragen und Antworten
Allgemeines zur Außerfernförderung
Was ist die Außerfernförderung?
Bei der Außerfernförderung handelt es sich um ein Regionalwirtschaftsprogramm, mit dem die regionale Wirtschaft gestärkt, Arbeitsplätze gesichert, die regionale Kaufkraft gestärkt und Standortnachteile ausgeglichen werden sollen. Umgesetzt wird die Außerfernförderung in Form von Regionalwährungsgutscheinen, mit denen BürgerInnen aus dem Bezirk Reutte (Hauptwohnsitz) in teilnehmenden Betrieben mit einem Standort im Bezirk Reutte (Akzeptanzstellen) einkaufen können.
Die Außerfernförderung ist Teil des Sonderförderungsprogramms für die Naturparkregion Lechtal-Reutte 2024-2034.
Übrigens: Auch die erste Periode des Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Reutte-Lechtal war äußerst erfolgreich. Von 2015 bis 2024 wurden 114 Projekte gefördert, die eine Investitionssumme von 72,5 Millionen Euro ausgelöst sowie 108 Arbeitsplätze und knapp 1.000 qualitätsverbesserte Gästebetten geschaffen haben. Weitere Infos dazu finden sich hier.
Wer bekommt eine Außerfernförderung?
Jedem Haushalt mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reutte steht ein Regionalwährungsgutschein zu. Die Höhe der Außerfernförderung richtet sich nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen.
Wie hoch ist die Außerfernförderung pro Haushalt?
Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach der Haushaltsgröße:
- Ein-Personen-Haushalt: jährlich 150 Euro
- Zwei-Personen-Haushalt: jährlich 200 Euro
- Ab Drei-Personen-Haushalt: jährlich 290 Euro
Wann startet die Außerfernförderung?
Registrierungen für die Außerfernförderung sind ab Juli 2026 möglich. Anschließend wird die Außerfernförderungs-Gutscheinkarte ab September 2026 erstmals ausgestellt. Wichtig: Die Karte soll am Ende des Jahres bzw. nach Aufbrauchen des Guthabens nicht entsorgt werden – das neue Guthaben wird wieder auf diese Karte geladen. Bei Verlust oder Beschädigung der Karte kann eine neue angefordert werden.
Wie lange wird es die Außerfernförderung geben?
Die Außerfernförderung ist Teil des Sonderförderungsprogramms für die Naturparkregion Lechtal-Reutte 2024-2034. Bei jedem Programm wird nach zehn Jahren Bilanz gezogen, ob es wirkt, um dann auch über Verlängerung oder Anpassungen zu entscheiden.
Wichtiges für Akzeptanzstellen
Wie kann ich als Betrieb teilnehmen (Akzeptanzstelle)?
Hier finden Sie alle Informationen dazu.
Wie erhalte ich als Akzeptanzstelle Erstinformationen?
Das Partnerunternehmen coupona GmbH veranstaltet Informationsveranstaltungen. Alle Betriebe im Bezirk Reutte sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Die jeweiligen Termine werden zeitgerecht auf dieser Website sowie über eine Information der Wirtschaftskammer Reutte bekannt gegeben.
Die Veranstaltungen werden Anfang Juni in Reutte sowie im Laufe des Augusts in mehreren Regionen stattfinden.
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich zum Einlösen eines Gutscheins?
Für das Einlösen benötigen Sie entweder einen PC mit Bar- oder QR-Code-Scanner oder ein aktuelles Smartphone bzw. Tablet mit integrierter Kamera. Das System funktioniert problemlos in allen gängigen Browsern, eine zusätzliche Softwareinstallation ist nicht erforderlich.
Wie erhalte ich Unterstützung?
Bei grundsätzlichen Fragen zur Außerfernförderung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz des Landes.
Bei Fragen zur Registrierung und Anwendung der Gutscheinkarten wenden Sie sich an per E-Mail (support@coupona.io) oder telefonisch +43 5635 20 900 70 an die coupona GmbH. Die MitarbeiterInnen von coupona GmbH stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wie kann ich mich als teilnehmender Betrieb erkenntlich machen?
Alle teilnehmenden Betriebe sind hier öffentlich einsehbar (Hinweis: Die Liste wird mit September 2026 aktiviert und laufend aktualisiert). Zusätzlich erhalten teilnehmenden Betriebe Druckmaterialien sowie einen Sticker, der sichtbar angebracht werden kann.
Außerfernförderung einlösen und abrechnen
Müssen KundInnen das gesamte Guthaben einer Gutscheinkarte einlösen?
Nein, Sie können den Gutschein auch nur teilweise einlösen. Ein verbleibendes Restguthaben bleibt automatisch auf dem Gutschein gespeichert und kann bei einem späteren Einkauf verwendet werden. Achtung: Mit Ablauf des 31. Dezembers verfällt etwaiges Restguthaben. Im neuen Jahr wird das neue Guthaben auf die Außerfernförderungs-Gutscheinkarte geladen.
Kann die Außerfernförderung auch im Online-Shop eingelöst werden?
Nein, eine Einlösung im Online-Shop ist nicht möglich. Die Außerfernförderungs-Gutscheine können ausschließlich direkt vor Ort in den Geschäften der teilnehmenden Betriebe verwendet werden.
Gibt es einen Mindesteinkaufswert?
Nein, es gibt keinen Mindesteinkaufswert. KundInnen können die Außerfernförderungs-Gutscheinkarte flexibel einsetzen – auch für kleinere Beträge. Ein etwaiges Restguthaben bleibt auf dem Gutschein gespeichert und kann bei einem späteren Einkauf eingelöst werden. Achtung: Mit Ablauf des 31. Dezembers verfällt ein etwaiges Restguthaben. Die Außerfernförderung für das darauffolgende Jahr wird auf die bestehenden Karten geladen. Weitere Informationen dazu folgen.
Ist eine Barauszahlung möglich?
Nein. Eine Auszahlung des Gutscheinguthabens in Bargeld ist nicht möglich. Die Gutscheine können ausschließlich bei teilnehmenden Betrieben (Akzeptanzstellen) eingelöst werden.
Wie wickle ich Gutscheine in meiner Kassenlösung ab?
Wir empfehlen für die Gutscheine eine eigene Bezahlart anzulegen. Der Hersteller Ihrer Kasse bzw. Software hilft Ihnen dabei weiter. Ebenfalls bietet coupona Schnittstellen zur direkten Integration in Ihre Kassenlösung an. Bitte besprechen Sie die genauen Anforderungen mit dem Hersteller Ihrer Kassenlösung und leiten diese dann zur weiteren Abstimmung an support@coupona.io weiter.
Wo sehe ich das aktuelle Guthaben eines Gutscheins?
Nach dem Einscannen des Barcodes bzw. QR-Codes auf der Außerfernförderungs-Gutscheinkarte wird das aktuelle Guthaben direkt im System angezeigt. Bitte nennen Sie dieses bei Fragen auch den KundInnen.
Wo sehe ich meine gesamten Außerfernförderungs-Umsätze?
Alle Umsätze finden die Akzeptanzstellen im Partner-Portal in der Statistik. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an coupona: per E-Mail an support@coupona.io oder telefonisch an +43 5635 20 900 70.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt direkt über das Land Tirol: Die eingelöste Gutscheinsumme wird automatisch zweimal monatlich zur Überprüfung an das Amt der Tiroler Landesregierung übermittelt. Anschließend erfolgt die zeitnahe Auszahlung.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz des Landes:
- E-Mail: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
- Telefon: +43 512 508 3202
Weitere wichtige Fragen und Antworten für Akzeptanzstellen
Defekte Außerfernförderungs-Gutscheinkarte von KundInnen – was ist zu tun?
BürgerInnen können über die Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz des Landes eine neue Außerfernförderungs-Gutscheinkarte beantragen. Bitte informieren Sie diese, dass sie sich an die Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz des Landes wenden:
- E-Mail: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
- Telefon: +43 512 508 3202
Probleme beim Scannen von Außerfernförderungs-Gutscheinkarten – was ist zu tun?
Bitte wenden Sie sich an per E-Mail an support@coupona.io oder telefonisch an +43 5635 20 900 70.
Defektes Scan-Gerät – was ist zu tun?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an den Hersteller oder Support-Service Ihres Scan-Gerätes.
Scanner erkennt den Code nicht – was ist zu tun?
Wahrscheinlich handelt es sich auch hierbei um einen technischen Defekt, der vom Hersteller bzw. Betreiber behoben werden muss. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall in erster Linie direkt an den Hersteller oder Support-Service Ihres Scan-Gerätes.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an support@coupona.io oder telefonisch an +43 5635 20 900 70.