Errichtung von regionalen und multifunktionalen Sportinfrastrukturanlagen
Zielsetzung
Mit dieser Förderaktion soll die Finanzierung der Errichtung und Verbesserung von regionalen sowie multifunktionalen Sportinfrastrukturanlagen erleichtert, der Breitensport und die regionale Freizeitwirtschaft gefördert und die Lebensqualität für die einheimische Bevölkerung verbessert werden.
Fördernehmer
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Tourismusverbände sowie Vereine und juristische Personen. Juristische Personen müssen mehrheitlich (mehr als 50% der Geschäftsanteile) in öffentlicher Hand sein, Sportinfrastrukturanlagen betreiben und nicht gewinnorientiert sein.
Gegenstand der Förderung
Es können Investitionen in Sportanlagen gefördert werden, die sich an für die regionale Bedeutung geeigneten Standorten befinden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Sportanlagen von besonderer kommunaler Bedeutung gefördert werden.
Die Anlagen müssen eine angemessene Größe aufweisen und müssen so geführt werden, dass sie den Anforderungen eines modernen Sportbetriebs im Sinne des Tiroler Sportstätten-Strategieplanes entsprechen.
Art und Ausmaß der Förderung
- nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss, maximal 15 % der förderbaren Kosten (mindestens 500.000 Euro; maximal 2 Mio. Euro)
Zuständige Ansprechpartnerin
Hinweise:
► Hier finden Sie die Richtlinie.
► Hier finden Sie das Formular für die Antragstellung.
► Hier finden Sie die Formulare für die Abrechnung.