Verbesserung von Infrastrukturangeboten in Kleinst- und Kleinskigebieten
Zielsetzung
Im Rahmen dieser Förderaktion werden unter Beachtung des Tiroler Seilbahn- und Skigebietsprogrammes des Landes Tirol Verbesserungsmaßnahmen in Kleinst- und Kleinskigebieten gefördert, deren Angebot und damit auch deren Wirtschaftlichkeit wesentlich verbessert wird. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die gegenständlichen Investitionen in solche Verbesserungsmaßnahmen im Sinne der kommunalen bzw. regionalen Entwicklung getätigt werden.
Fördernehmer
Gemeinden und Gemeindeverbände, Tourismusverbände, Vereine, Genossenschaften und Unternehmen mit einschlägigen rechtlichen Genehmigungen sein, wenn sie als Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) eingestuft werden können.
Gegenstand der Förderung
Verbesserungsmaßnahmen in Kleinst- und Kleinskigebieten mit einer Beförderungskapazität, die nach der Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht mehr als 5.000 (Kleinstskigebiet) bzw. 10.000 (Kleinskigebiet) Personen pro Stunde beträgt. Reine Erneuerungs-/Ersatzinvestitionen können nur in Kleinstskigebieten gefördert werden.
Art und Ausmaß der Förderung
- Kleinstskigebiete: nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss, max. 50 % der förderbaren Kosten; mindestens 20.000 Euro; maximal 1 Mio. Euro förderbare Kosten aller im Kalenderjahr eingebrachter Anträge
- Kleinskigebiete: nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss, max. 10 % (für mittlere Unternehmen), max. 20 % (für kleine Unternehmen), mindestens 200.000 Euro; maximal 2,5 Mio. Euro förderbare Kosten aller im Kalenderjahr eingebrachter Anträge
Zuständige Ansprechpartnerin
Hinweise:
► Hier finden Sie die Richtlinie.
► Hier finden Sie das Formular für die Antragstellung.
► Hier finden Sie die Formulare für die Abrechnung.