Förderung von Energiesparmaßnahmen und von erneuerbaren Energieträgern
Zielsetzungen
Unterstützung von Vorhaben, durch die gewerbliche Unternehmen in Tirol Energie einsparen oder erneuerbare Energieträger nutzen.
Fördernehmer
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind.
Gegenstand der Förderung
- Solaranlagen
- Thermische Gebäudesanierung
- Wärmepumpen
- Energiesparen in Betrieben (Wärmerückgewinnung, Heizungsoptimierung, Beleuchtungsoptimierung, etc.)
- Stromerzeugung in Insellagen (Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Windkraftanlagen, etc.)
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30% der im Rahmen der Umweltförderung im Inland gewährten Bundesförderung, inkl. allfälliger EU-Förderungen.
Verfahren/Einreichung
- Antragstellung bei der KPC gilt auch als Landesansuchen
- Prüfung der Anträge durch die KPC
- Kostenabrechnung und -kontrolle erfolgt über die KPC
- Auszahlung der Förderung erfolgt durch die Abt. Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz