Sonderförderungsprogramm Osttirol
Förderaktion gilt ab 01.07.2026!
Zielsetzung:
Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung Osttirols beitragen, Förderungen aus Mitteln dieses Sonderförderungsprogramms. Damit soll ein wesentlicher Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung dieses Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraums geschaffen werden, um dem demographischen Wandel entgegen zu wirken. Weiters soll durch dieses Sonderförderungsprogramm eine verstärkte Investitionstätigkeit in den regionalen Stärkefeldern, wie z.B. Attraktivierung Tourismus und Wettbewerbsfähigkeit, energie- und umweltbezogene Vorhaben und Stärkung der Standortqualität in Osttirol ausgelöst werden.
Förderungsgebiet und Förderungsnehmer:
Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein. Die Projektträger müssen zu der jeweiligen Projekttätigkeit rechtlich befugt und zur Durchführung fachlich geeignet sein. Die Förderungen im Rahmen dieses Sonderförderungsprogrammes erstrecken sich auf das Gebiet des Bezirkes Lienz. Die geplanten Projekte/Maßnahmen müssen innerhalb des Förderungsgebietes verwirklicht werden. Es sind die Gemeinden Abfaltersbach, Ainet, Amlach, Anras, Assling, Außervillgraten, Dölsach, Gaimberg, Heinfels, Hopfgarten in Defereggen, Innervillgraten, Iselsberg-Stronach, Kals am Großglockner, Kartitsch, Lavant, Leisach, Lienz, Matrei in Osttirol, Nikolsdorf, Nußdorf-Debant, Oberlienz, Obertilliach, Prägraten am Großvenediger, Schlaiten, Sillian, St. Jakob in Defereggen, St. Johann im Walde, St. Veit in Defereggen, Strassen, Thurn, Tristach, Untertilliach und Virgen umfasst.
Förderungsschwerpunkte:
Aktionsfeld A: Attraktivierung Tourismus und Freizeitinfrastruktur
Leitmaßnahme A.1: Nachhaltige, öffentlich zugängliche Infrastruktur
Leitmaßnahme A.2: Kooperative Angebotsentwicklung & Vermarktung
Aktionsfeld B: Steigerung Innovation & Wettbewerbsfähigkeit in touristischer und betrieblicher Wirtschaft
Leitmaßnahme B.1: Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit im Tourismus und Unterstützung von kleinen gewerblichen Beherbergungsbetrieben
Leitmaßnahme B.2: Qualitative und quantitative Verbesserung der Privatzimmervermietung
Leitmaßnahme B.3: Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit außerhalb des Tourismus
Leitmaßnahme B.4: Nachhaltige Geschäftsmodelle & Transformation
Aktionsfeld C: Energie- und umweltbezogene Maßnahmen
Leitmaßnahme C.1: Nachhaltiges Energiemanagement - Lastmanagement
Leitmaßnahme C.2: Förderung von Großbatteriespeicher und Unterstützung bei der Projektentwicklung von Erzeugungsanlagen
Aktionsfeld D:
Sondermaßnahmen im Bereich Daseinsvorsorge & Standortqualität
Leitmaßnahme D.1: Ortskernbelebung & Leerstandsaktivierung
Leitmaßnahme D.2: Verbesserung der (bildungsnahen) sozialen Infrastruktur und Daseinsvorsorge
Aktionsfeld E: Programmkonforme Einzelmaßnahmen
Leitmaßnahme E.1: Förderung der Programm-Geschäftsstelle und überbetrieblicher regionaler Kooperationen
Leitmaßnahme E.2: Unterstützung von regionalwirtschaftlichen Einzelmaßnahmen
Zuständiger Ansprechpartner
Hinweise:
► Hier finden Sie die Richtlinie
► Hier finden Sie die Formulare für die Antragstellung.
► Hier finden Sie die Formulare für die Abrechnung.