LHStv Dornauer: „Jetzt Mietzinsbeihilfe online beantragen“

7-Punkte-Wohnpaket: Mietzinsbeihilfe des Landes seit 1. Juni verbessert

Rund ein Drittel der TirolerInnen lebt in Miete in einer Wohnung oder in einem Haus. Mit der Mietzinsbeihilfe unterstützt das Land Tirol gemeinsam mit den Gemeinden Bezugsberechtigte bei der Bezahlung der monatlichen Miete. Durch das 7-Punkte-Wohnpaket wurde die Mietzinsbeihilfe mit 1. Juni 2023 nochmals deutlich verbessert und damit die monatlichen Beihilfen für bezugsberechtigte MieterInnen erhöht. Alleine im Jahr 2022 wurden rund 19 Millionen Euro an Mietzinsbeihilfe ausbezahlt – Tendenz steigend: Im ersten Halbjahr 2023 waren es bereits über elf Millionen Euro an Unterstützungsleistungen. Die Kosten trägt zu 80 Prozent das Land Tirol und zu 20 Prozent die jeweilige Gemeinde. Die Mietzinsbeihilfe kann auch online mit einer Handy-Signatur beantragt werden unter www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfe/mietzins-und-annuitaetenbeihilfe.

„Angesichts steigender Lebenserhaltungskosten stellt die Miete gerade für Menschen mit geringerem Einkommen eine große finanzielle Herausforderung dar. Mit der Verbesserung der Mietzinsbeihilfe im Rahmen des von mir initiierten 7-Punkte-Wohnpakets haben wir einen wichtigen Schritt gesetzt, um Tirolerinnen und Tiroler noch mehr bei der Deckung der Mietkosten zu unterstützen“, führt Wohnreferent LHStv Georg Dornauer aus und verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Tirol-Zuschuss. Neben der Mietzinsbeihilfe kann unter Einhaltung definierter Kriterien über den Tirol-Zuschuss für eine weitere finanzielle Unterstützung zur Abfederung der Wohn- und Heizkosten angesucht werden. Die Antragsfrist läuft noch bis 31. Oktober 2023. Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss.

Diese Neuerungen bringt das 7-Punkte-Wohnpaket für die Mietzinsbeihilfe:

  • Anhebung des anrechenbaren Wohnungsaufwands pro Quadratmeter Nutzfläche: Bei der Beihilfenberechnung wird künftig ein höherer Wohnungsaufwand berücksichtigt. Bei gleichen Voraussetzungen erhöht sich somit die Unterstützungsleistung.
  • Erweiterung des BezieherInnenkreises der höchstmöglichen Mietzinsbeihilfe: Nun können noch mehr MieterInnen die höchstmögliche Mietzinsbeihilfe beziehen. Die Einkommensgrenze bei einem Ein-Personen-Haushalt liegt nun beispielsweise bei 1.300 Euro Netto-Haushalteinkommen (früher: 1.200 Euro). Für jene, die die Einkommensgrenze bislang überschritten haben gilt daher, dies nochmals prüfen.
  • Verbesserung der „Begünstigungsregelung“: Die „Begünstigungsregelung“ ermöglicht höhere Beihilfen für Familien, Personen mit verminderter Erwerbsfähigkeit und Haushalte mit einem behinderten Kind. Die Haushalts-Einkommensgrenze für die „Begünstigungsregelung“ wurde auf 2.800 Euro erhöht (früher: 2.400 Euro).

Beispiele: Höhere Beihilfe bei gleicher Voraussetzung

Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Kind lebt in Innsbruck in einer Mietwohnung mit einer Nutzfläche von 90 Quadratmetern. Das Netto-Haushalteinkommen (Jahreszwölftel) beträgt 1.860 Euro pro Monat. Bekam die Familie bisher monatlich eine Mietzinsbeihilfe von 389 Euro, erhöht sich diese ab 1. Juni 2023 auf monatlich 516 Euro. Der Familie stehen pro Jahr damit zusätzliche 1.524 Euro zur Verfügung.

Über die Mietzinsbeihilfe

Die Mietzinsbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss, welcher unter anderem durch die Haushaltsgröße, die Größe der Wohnung und das Einkommen berechnet wird. Bezugsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen bzw. diesen gleichgestellten Personen (etwa UnionsbürgerInnen), die seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in einer Gemeinde haben und keine Wohnbeihilfe beziehen.

Mehr Informationen zur Mietzinsbeihilfe des Landes Tirol finden Sie unter www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfe/mietzins-und-annuitaetenbeihilfe.

Eine Übersicht über das gesamte 7-Punkte-Wohnpaket finden Sie hier.