Schärfere Regeln für leistbares Wohnen und Bodensparen

Generelles Verbot von Freizeitwohnsitzen in 142 Gemeinden

  • Verpflichtend Ausweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau
  • Vorschreibung von Qualitätsstandards für Großhotels
  • Neues Service des Landes für Gemeinden und Planungsverbände

„Um leistbares Wohnen in allen Tiroler Gemeinden zu ermöglichen und Bodensparen zu forcieren, verschärfen wir neuerlich die Bestimmungen in der Raumordnung.“ Das kündigt LHStv Josef Geisler an. Eine entsprechende Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes ist in Begutachtung und wird im Juli dem Tiroler Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt.

„Zentrale Punkte sind ein generelles Verbot von Freizeitwohnsitzen in den derzeit 142 Tiroler Vorbehaltsgemeinden, also jenen Gemeinden mit besonders hohem Wohndruck. Außerdem verpflichten wir alle Gemeinden mit hohem Wohndruck, Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau auszuweisen. Damit können wir flächendeckend in Tirol leistbaren Wohnraum schaffen“, erläutert LHStv Geisler die Eckpunkte. Aktuell gibt es in 86 der 277 Tiroler Gemeinden 158 Flächen, die dem geförderten Wohnbau und damit dem leistbaren Wohnen vorbehalten sind. Knapp die Hälfte davon ist noch unverbaut.

Neue Betten nur mit warmer Küche

Noch restriktivere Regeln als bisher sieht das neue Raumordnungsgesetz für Großhotels und Chaletdörfer vor. „Damit wollen wir im Wege der Widmung zum einen den Qualitätstourismus stärken und auch so genannte ‚kalte Betten‘ sowie die Umgehung der Freizeitwohnsitzregelung verhindern“, führt LHStv Geisler aus. Großhotels und Chaletanlagen müssen ihren Gästen zwingend ein gastronomisches Angebot machen. Als Mindeststandard wird Halbpension vorgeschrieben.

In Sachen touristische Entwicklung werden die Planungsverbände gestärkt. Im Sinne einer nachhaltigen und raumverträglichen Tourismusentwicklung werden touristische Strukturen gemeindeübergreifend betrachtet und geplant. Dafür erhalten die Planungsverbände auch finanzielle Unterstützung vom Land Tirol.

Fokus auf Verdichtung nach innen

„In der Raumordnung und beim leistbaren Wohnen liegt vieles in den Händen der Gemeinden. Wir geben ihnen mit dieser Novelle weitere Werkzeuge in die Hand“, fasst LHStv Geisler zusammen. Das Land wird den Gemeinden und Planungsverbänden zudem künftig regelmäßig eine Übersicht über die bestehenden Baulandreserven und die für eine Verdichtung infrage kommenden Grundflächen zur Verfügung stellen. Dieses Baulandmonitoring soll den Blick für die Möglichkeiten für Verdichtung im Bestand schärfen und zur Baulandmobilisierung beitragen. Die Gemeinden werden zudem verpflichtet, Potenziale für Nachverdichtungen und die Aktivierung von Leerstand zu erheben und auf in alle Entscheidungen vom Raumordnungskonzept bis zum Bebauungsplan zu berücksichtigen.