Verländerung des Volkswohnungswesens

LH Mattle vermeldet Erfolg: „Tiroler Forderung nach Verländerung des Volkswohnungswesens wird endlich erfüllt“

  • Bundesregierung beschließt Wohnraum- und Bauoffensive für konjunkturelle Impulse
  • Volkswohnungswesen in Länderkompetenz: Tiroler Initiative begann bei Landeshauptleute-Konferenz im Mai 2022
  • LH Mattle hat Bestreben fortgeführt und vermeldet nun Erfolg

Die Bundesregierung hat heute, Mittwoch, eine Wohnraum- und Bauoffensive beschlossen. Schwerpunkte sind die Unterstützung der Baukonjunktur, die Schaffung von Eigentum, leistbarer Wohnraum sowie die Qualitätsverbesserung von bestehendem Wohnraum. „Ich unterstütze das Ziel der Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung, insbesondere wenn es um leistbares Eigentum geht“, sieht LH Anton Mattle viele positive Bemühungen, wie den Zweckzuschuss für die Wohnraum-Bau-Offensive sowie ein Sonderprogramm für thermisch-energetische Sanierung. „Mit der Abschaffung der Nebengebühren wird der Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung finanziell entlastet“, begrüßt LH Mattle diese Maßnahme, erneuert aber seine Forderung nach einer Anpassung der Kreditvergaberichtlinien (KIM-Verordnung) durch die Finanzmarktaufsicht. Damit würde aus Sicht des Tiroler Landeshauptmanns der private Wohnungsmarkt endlich wieder angekurbelt.

Verländerung des Volkswohnungswesens

Bereits im Mai 2022 hat Tirol im Rahmen einer Landeshauptleutekonferenz die Verländerung des sogenannten Volkswohnungswesens eingefordert. Eine solche Verfassungsänderung würde den Bundesländern mehr Handlungsmöglichkeiten in der Wohnpolitik – insbesondere bei der Mobilisierung von Leerstand – geben. Nun arbeitet die Bundesregierung auf Drängen des Tiroler Landeshauptmannes an einer Gesetzesänderung – ein Beschluss des Ministerrates liegt vor, nun wird an der gesetzlichen Ausgestaltung gearbeitet. „Beim Wohnen gibt es in den Bundesländern sehr unterschiedliche Herausforderungen. Es ist sinnvoll, dass neben den Bereichen Raum- und Bauordnung sowie dem Grundverkehr auch das Volkswohnungswesen künftig in Länderkompetenz fällt. Denn das Volkswohnungswesen gibt wichtige Leitplanken in der Wohnungspolitik vor und unterbindet aktuell beispielsweise einen echten Lenkungseffekt der Leerstandsabgabe. Während sich viele Tirolerinnen und Tiroler wegen der Preisdynamik, der restriktiven Kreditvergabe und der gestiegenen Zinsen kaum noch Eigentum schaffen können, stehen vielerorts Wohnungen leer und bleiben bewusst ungenützt. Neben der Leerstandsabgabe soll auch das Tiroler Projekt ‚Sicheres Vermieten‘ für eine Mobilisierung von leerstehenden Wohnungen führen“, freut sich LH Mattle über den Erfolg. Zuletzt wurde die Forderung nach einer Verländerung des Volkswohnungswesens bei einer gemeinsamen Regierungskonferenz der Länder Tirol und Kärnten erneuert. „Gut Ding braucht manchmal Weile. Es ist aber erfreulich, dass die Tiroler Initiative endlich Früchte trägt. Wir haben nämlich den spekulativen Leerstand im Visier. Es gibt Ausnahmen bei der Leerstandsabgabe, wenn ein Eigenbedarf gegeben ist und beispielsweise für die Kinder vorgesorgt wird. Mit der Verländerung des Volkswohnungswesens können wir aber endlich dem spekulativen Leerstand in Tirol effektiv entgegenwirken“, erklärt LH Mattle.

Teilbereiche der Gesetzgebungskompetenz an Länder

Das Volkswohnungswesen umfasst die Regelungen für gemeinnützigen Wohnraumschaffung. Dessen Regelung obliegt bislang dem Bund. Die Länder forderten, dass sie selbst darüber entscheiden können, und nicht ausschließlich für dessen Vollzug verantwortlich zeichnen. In den letzten Jahren wurden von Seiten der Länder bereits mehrere Initiativen gesetzt, um Freizeit- und Zweitwohnsitze sowie die Zweckentfremdung von Wohnraum einzudämmen. Dabei stoßen die Bundesländer aber immer wieder an Kompetenzgrenzen. Mit der Verländerung des Volkswohnungswesens erhalten die Bundesländer mehr Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Wohnraummobilisierung, um lenkend eingreifen zu können