Errichtung/Ersterwerb eines Wohnobjektes (Neubau, Zubau, Umbau)
Einfach zusammengefasst:
Das Land Tirol unterstützt den Wohnbau und dazugehörige Maßnahmen. Die Förderung hängt von den verfügbaren Mitteln, dem Wohnbedarf und der Dringlichkeit ab.
Folgende Förderungen gibt es:
- Bau von Eigenheimen
- Bau von Doppelhäusern, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen
- Erwerb nach Paragraf 15 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991
- Wohnungen durch Anbau oder Aufbau ohne zusätzlichen Grundverbrauch
- Bau von Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Heimen
- Besonderer Mietwohnbau, zum Beispiel 5-Euro-Wohnen
- Bau von Dienstnehmerwohnungen
- Zusätzliche Förderungen
Eine Neubauförderung wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährt. Weiterführende Informationen finden Sie in der Wohnbauförderungsrichtlinie. Die erforderlichen Einreichunterlagen finden Sie hier.
Gebäudebezogene Voraussetzungen
Personenbezogene Voraussetzungen
Eigentümer oder Bauberechtigter des Baugrundstückes
Förderungen
Eigenheime und Zusatzförderungen
Vorhaben in verdichteter Bauweise (Doppelhaus, Reihenhaus, Eigentumswohnung) und Zusatzförderungen
Erwerb nach § 15 TWFG 1991 und Zusatzförderungen
Wohnungen ohne weiteren Grundverbrauch (Zubau/Aufbau) und Zusatzförderungen
Errichtung von Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Heime