Errichtung/Ersterwerb eines Wohnobjektes (Neubau, Zubau, Umbau)
Einfach zusammengefasst:
Das Land Tirol unterstützt die Schaffung von Wohnraum.
Förderungen gibt es beispielsweise für:
- die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser
- die Errichtung von Mietwohnung, Eigentumswohnungen und Heime
- den Erstkauf einer Wohnung
- die Errichtung von Wohnungen durch Zubau oder Umbau
Zusätzliche Förderungen (z. B. Kinderzuschuss, Zuschuss für energiesparendes Bauen) sind möglich.
Eine Neubauförderung wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährt. Weiterführende Informationen finden Sie in der Wohnbauförderungsrichtlinie. Die erforderlichen Einreichunterlagen finden Sie hier.
Gebäudebezogene Voraussetzungen
Personenbezogene Voraussetzungen
Eigentümer oder Bauberechtigter des Baugrundstückes
Förderungen
Eigenheime und Zusatzförderungen
Vorhaben in verdichteter Bauweise (Doppelhaus, Reihenhaus, Eigentumswohnung) und Zusatzförderungen
Wohnungen ohne weiteren Grundverbrauch (Zubau/Aufbau) und Zusatzförderungen
Errichtung von Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Heime