Hocheffiziente alternative Energiesysteme
Hocheffiziente alternative Energiesysteme sind bei Errichtung von Heizungs- und Warmwasserbereit-stellungssystemen Voraussetzung für die Förderungsgewährung. Dazu zählen z.B.:
Biomasseheizungen
- z.B. Pellets-, Hackgutkessel sowie Holzvergaserkessel mit mind. 1.000 Liter Pufferspeicher
- Ein bestimmter Wirkungsgrad und Emissionsgrenzwerte müssen eingehalten werden (siehe Wohnbauförderungsrichtlinie).
- Für ortsfest gesetzte Grund- oder Speicheröfen in Form von Einzelöfen oder als Zentralheizung sind Emissionsgrenzwerte nicht maßgeblich. Der Wirkungsgrad von 85 % ist mittels Kachelofenberechnung nachzuweisen.
Wärmepumpen
- Wärmequelle Erdreich, Grundwasser oder Luft
- Zertifizierung nach den EU-Umweltzeichenkriterien gemäß Richtlinie 2014/314/EU (EU Ecolabel) bzw. vollinhaltlich den in dieser Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen entsprechend
- Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) grundsätzlich maximal 40°C
Anschluss an Fernwärme aus mindestens 80 % erneuerbarer Energie, Abwärme
Die Einhaltung der Anforderungen und die fachgerechte Ausführung sind vom ausführenden Unternehmen mittels Abnahmeformular (F97 - Abnahmebestätigung Haustechnik) zu bestätigen.
Eine Liste der förderbaren Haustechniksysteme finden Sie in der GET-Datenbank.