Förderungsabwicklung - So kommen Sie zur Förderung
1. Ansuchen - Einreichung
- Eigenheime: spätestens 6 Monate nach Baubeginn (A1 Ansuchen Wohnbauförderung)
- Verdichtete Bauweise oder Wohnung ohne weiteren Grundverbrauch (A1 Ansuchen Wohnbauförderung)
- Neubau in Eigenregie: spätestens 6 Monate nach Baubeginn
- Ersterwerb vom Bauträger: spätestens 6 Monate nach dem Erwerb (das Bauvorhaben muss mit Zustimmung des Landes begonnen worden sein)
- Einreichstellen:
- Bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft
- In den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land:
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung - Siehe auch Einreichstellen
2. Förderungszusicherung
Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens
3. Sicherstellung des Förderungskredits
Durch Eintragung eines Pfandrechtes und Veräußerungsverbotes im Grundbuch.
Wohnbauscheck: Keine Sicherstellung im Grundbuch erforderlich!
4. Auszahlung der Förderung
nach Zusicherung, Sicherstellung und Baufortschritt