Effiziente Warmwasserbereitung
Tausch oder erstmaliger Einbau eines energieeffizienten Warmwasserbereitungssystems (z.B. Brauchwasserwärmepumpe) oder effizienten Speichers in ein bestehendes Wohnhaus oder ein bestehendes Heim.
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
- Brauchwasserwärmepumpe oder
- Speicher (Trinkwasser-, Kombi-, Pufferspeicher) mit Energieeffizienz zumindest Klasse B lt. Wohnhaussanierungsrichtlinie
Für die Überprüfung der technischen Anforderungen der Haustechniksysteme dient grundsätzlich die Produktdeklaration auf der Produktdatenbank GET: Liste der förderbaren Haustechniksysteme
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites (Berechnungsgrundlage förderbare Kosten)
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
Spezifische Kostenobergrenze in Abhängigkeit der Nennwärmeleistung der Heizungsanlage:
| kW | Obergrenze |
| < 50 | € 3.000,- |
| 50 - 100 | € 6.000,- |
| > 100 | € 9.000,- |
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Demontage- und Entsorgungskosten der Altanlage, Kosten für Trinkwasserspeicher, Kombispeicher (Puffer-Trinkwasser), Heizungspuffer, Frischwasserstationen in Kombination mit förderbarem Speicher, Brauchwasserwärmepumpen o.ä., samt Einbindung ins Heizverteilsystem (Pumpen, Regelung, usw.)
Nicht förderungsfähige Kosten
Frischwasserstationen ohne förderbarem Speicher
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: GET-ID des Gerätes, Typenblatt, Auszahlungsschreiben anderer Förderungsstellen (z.B. Bund)
Letzte Aktualisierung der Homepage 01.01.2026