Ergänzung einer fehlenden Elektroinstallation
Adaptierung oder Neueinbau eines fehlenden Elektroverteilers in eine Wohnung im Zuge einer Wohnungsteilung oder Vereinigung
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 20 Jahre
- Wohnungsteilung oder Vereinigung
Förderung
- Einmalzuschuss: 15 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 25 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
- Spezifische Kostenobergrenze:
- Obergrenzen pro Wohnung: € 1.860,- brutto
Förderungsfähige Kosten
erforderlicher neuer E-Verteiler samt Anschlussarbeiten und Adaptierungsarbeiten
Nicht förderungsfähige Kosten
Gebühren (z.B. für Stromanschluss), Erneuerung bereits bestehender oder Neuverlegung der Elektroinstallationen, Steckdosen, Schalter, gesamtes SAT-, TV- und EDV-Netz
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025