Ergänzung einer fehlenden vorbereitenden Infrastruktur für E-Mobilität
Neueinbau einer fehlenden vorbereitenden Infrastruktur für E-Mobilität in ein Wohnhaus oder Heim
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
Förderungsfähige Kosten
Vorbereitende Infrastruktur für E-Mobilität, z.B. Durchbrüche, Strom- und Datenleitungen, Ergänzung des bestehenden Elektroverteilers, Installationsarbeiten, etc.
Nicht förderungsfähige Kosten
Wallbox, Netzzutritts- und –zugangsgebühren, Kosten außerhalb des Grundstücks der geförderten Wohnung, Hauszuleitung zu Elektroverteiler, Erneuerung bereits bestehender Elektroinstallationen,
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025