Haus- / Wohnungseingangstür
Tausch oder Neueinbau von Haus- bzw. Wohnungseingangstüren eines Wohnhauses oder Heimes.
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
- Haustür: UD ≤ 1,10 Wm²/K*
- Wohnungseingangstüre: keine U-Wert Anforderung innerhalb der thermischen Hülle
* In begründeten Fällen (historische oder denkmalgeschützte Gebäude) kann von der Einhaltung des obigen U-Wertes Abstand genommen werden.
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
- Spezifische Kostenobergrenze:
- Obergrenze Haustür: € 5.760,- brutto
- Obergrenze Wohnungseingangstür: € 3.210,- brutto
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Abbruch- und Entsorgungskosten der bestehenden Haus- / Wohnungseingangstür bzw. einer neuen Türöffnung, Kosten für neue Haus- / Wohnungseingangstür einer abgeschlossenen Wohnung, Montage, kleinflächige Mauerer-, Verputz- und Malerarbeiten (im Türbereich, außen und innen)
Nicht förderungsfähige Kosten
Innentüren innerhalb der Wohnung, Kellertüren. Garagentüren und –tore, Dachbodentüren, Malerarbeiten im Sinne eines Ausmalens des gesamten Innenraumes / der Außenwandflächen, Neubau von Eingangsportalen
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Angabe des UD-Wertes, der Anzahl und der Abmessung der Haus- / Wohnungseingangstüren auf der Rechnung oder Lieferschein
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025