Oberste Geschoßdecke
Erstmaliges oder zusätzliches Dämmen der obersten Geschoßdecke eines Wohnhauses oder Heimes mit konventionellen Dämmstoffen oder Dämmstoffen mit Umweltzeichen.
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
- U-Wert ≤ 0,15 W/m²K*
Zusätzliche Anforderungen bei Dämmstoffen mit Umweltzeichen: Einsatz von klimafreundlichen Dämmstoffen mit Umweltzeichen bzw. Dämmstoffe, die den dazu festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Folgende Prüfzeichen werden anerkannt:
- Österreichisches Umweltzeichen
- Natureplus
- IBO-Prüfzeichen
Der Einsatz von Dämmstoffen mit Umweltzeichen muss mindestens 11 cm Dämmstärke umfassen.
* In begründeten Fällen (historische oder denkmalgeschützte Gebäude) kann von der Einhaltung des obigen U-Wertes Abstand genommen werden.
Förderung
- Konventionelle Dämmstoffe
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
- Dämmstoffe mit Umweltzeichen
- Einmalzuschuss: 30 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 40 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Abbruch- und Entsorgungskosten, Kosten für Deckendämmung (bzw. Deckendämmung mit Umweltzeichen), Unterkonstruktion und Folien, Schalungen (z.B. OSB)
Nicht förderungsfähige Kosten
Erneuerung intakter statischer Konstruktionen (z.B. oberste Geschoßdecke), Unterbeton, Gefällebeton, Bodenbelag
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: U-Wert-Berechnung
- Zusätzlich bei Dämmstoffe mit Umweltzeichen: Genaue Produktbezeichnung auf Rechnung (alternativ: Lieferschein mit genauer Produktbezeichnung und Lieferadresse des BV), Produktzertifikat der o. a. Prüfstellen.
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025