Ökobonusförderung und Qualitätszuschuss
Das Land gewährt für eine umfassende thermisch-energetische Sanierung eines Wohnobjektes unter Einbeziehung möglichst der gesamten Gebäudehülle eine Förderung in Form eines einmaligen (nicht rückzahlbaren) Zuschusses. Diese Förderung wird zusätzlich zur Förderung für Einzelbauteile oder zum Bonus - klimafreundliches Heizsystem gewährt.
Anforderungen
- Umfassende, thermisch-energetische Sanierung, d.h. mindestens drei Maßnahmen. Diese Maßnahmen müssen einen Umsetzungsgrad von in Summe mind. 250 % aufweisen. Eine vollständig umgesetzte Maßnahme entspricht 100%. Folgende Maßnahmen können gesetzt werden:
- Fassade
- Fenster
- Dämmung der untersten Geschoßdecke
- Dämmung Dach bzw. oberste Geschoßdecke
- energetisch relevantes Haustechniksystem
- Reduktion des Heizwärmebedarfs (HWBRef,RK vor Sanierung vs. HWBRef,RK nach Sanierung) um mindestens 20 %
- Nachfolgender Heizwärmebedarf muss eingehalten werden:
Ökostufe | HWB Ref,RK [kWh/m²a] |
2050 | ≤ 13 x (1 + 3 / lc) |
Die Berechnung der Energiekennzahlen hat grundsätzlich nach den Bestimmungen der TBO 2022 i.d.g.F. zu erfolgen. Die laut Wohnhaussanierungsrichtlinie geforderten Mindest-U-Werte für Einzelbauteile sind dabei nicht maßgeblich. Der Energieausweis ist von qualifizierten und befugten Personen auszustellen.
Die Anforderung an den Heizwärmebedarf gilt auch als erfüllt, wenn nachfolgende U-Werte für drei Hauptbauteile, die der Sanierungsförderung zugrunde liegen, nachgewiesen werden:
Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume | U | ≤ 0,13 W/m²K |
Wände gegen Außenluft und Dachräume | U | ≤ 0,15 W/m²K |
Fußböden und Wände gegen Keller oder Erdreich | U | ≤ 0,25 W/m²K |
Fenster bei Tausch des ganzen Elementes (Rahmen und Glas) | Uw | ≤ 0,90 W/m²K |
Förderung
Höhe des Ökobonus
Die Höhe des Ökobonus ist abhängig von der geförderten Nutzfläche des Gebäudes:
Ökostufe 2050 | |
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Gebäude ≤ 300 m² Nutzfläche | € 8.800,- |
Gebäude > 300 m² ≤ 1.000 m² Nutzfläche | € 14.520,- |
Gebäude > 1.000 m² Nutzfläche | € 20.350,- |
Qualitätszuschuss
Gebäudesanierungen, deren Ergebnisse besonders hohe Planungs-, Ausführungs- sowie energetische und ökologische Qualität aufweisen, erhalten eine Zusatzförderung, sofern sie die Ökostufe 2050 erreichen und eine Auszeichnung nach dem klimaaktiv Gebäudestandard oder eine Passivhauszertifizierung nach PHI (oder eine vergleichbare Zertifizierung z.B. Total Quality Bauen, Österreichische Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) vorweisen.
Gebäude ≤ 300 m² Nutzfläche | € 2.000,- |
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Gebäude > 300 m² ≤ 1.000 m² Nutzfläche | € 4.000,- |
Gebäude > 1.000 m² Nutzfläche | € 6.000,- |
Der Bonus/Zuschuss wir einmal pro Gebäude gefördert.
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Energieausweis vorher, Fertigstellungs-Energieausweis, Baubescheid, für Qualitätszuschuss: Auszeichnung oder Zertifikat
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025