Verbesserte Heizverteilung
Tausch oder erstmaliger Einbau einer Heizungsverteilung in ein bestehendes Wohnhaus oder ein bestehendes Heim ohne Tausch oder Einbau eines hocheffizienten alternativen Energiesystems.
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
Förderung
- Einmalzuschuss: 15 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 25 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Demontage- und Entsorgungskosten der Bestandsbauteile, Kosten für Leitungsdämmung, Heizkörper inklusive Leitungsanteil, Fußboden- oder Wandheizung inkl. Unterkonstruktion und Verteiler, Thermostateinbau, Hydraulischer Abgleich, Wärmemengenzähler
Nicht förderungsfähige Kosten
Speicher und reine Warmwasserwärmepumpen (diese sind ggf. unter Punkt Effiziente Warmwasserbereitung förderbar), Warmwasserleitungen, Frischwasserstation
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025