Wärmepumpenheizung
Tausch oder erstmaliger Einbau einer Wärmepumpenanlage (Wärmequelle Erdreich, Grundwasser oder Luft) als Hauptheizung in ein bestehendes Wohnhaus oder bestehendes Heim.
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
- EHPA-Gütesiegel und Kältemittel lt. Wohnhaussanierungsrichtlinie
- max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von
- 55°C bei Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpe
- 50°C bei Luft-Wasser-Wärmepumpe
Für die Überprüfung der technischen Anforderungen der Haustechniksysteme dient grundsätzlich die Produktdeklaration auf der Produktdatenbank GET. Eine Liste der förderbaren Haustechniksysteme ist hier abrufbar.
ACHTUNG: Eine Kombination mit fossilen Energieträgern (Hybridanlage) ist nicht zulässig!
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites (Berechnungsgrundlage förderbare Kosten)
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
- Spezifische Kostenobergrenze in Abhängigkeit der Nennwärmeleistung der Heizungsanlage:
| Wärmepumpe Luft | Wärmepumpe Erdreich / Wasser | |
| kW | Obergrenze | Obergrenze |
| < 50 | € 21.300,- | € 37.300,- |
| 50 - 100 | € 34.700,- | € 62.700,- |
| > 100 | € 41.300,- | € 73.300,- |
Werden im Zuge des Heizungstausches auch Maßnahmen außerhalb des Heizraums wie zum Beispiel der Einbau einer Fußboden- oder Wandheizung bzw. der Tausch von Heizkörpern im Sinne der Maßnahme „Verbesserte Heizungsverteilung“ durchgeführt, so erhöht sich der Kostenrahmen der Heizung um die anfallenden Kosten für diese Verbesserung der Heizungsverteilung bis maximal zur Obergrenze für die Maßnahme.
Beispiel:
| Luftwärmepumpe < 50 kW laut Rechnung: | € 24.000,- | Deckelung: | € 21.300,- |
| Heizungsverteilung (Fußbodenheizung) laut Rechnung: | € 11.000,- | Deckelung: | € 10.000,- |
| Summe: | € 35.000,- | Gesamtdeckel: | € 31.300,- |
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Demontage- und Entsorgungskosten der Altanlage (inkl. Tankreinigung), Kosten für Wärmequellenanlage (Tiefen- bzw. Brunnenbohrung, Erdkollektoren, etc. inkl. Grabungsarbeiten), Wärmepumpe, Elektroanschluss, Heizungspumpen, Regelung, erforderliche geologische, hydrogeologische u.ä. Gutachten, ggf. Heizverteilsystem ( Heizkörpertausch, Niedertemperaturverteilung, Thermostatventile, Wärmemengenzähler usw.)
Nicht förderungsfähige Kosten
Speicher und reine Warmwasserwärmepumpen (diese sind ggf. unter Punkt Effiziente Warmwasserbereitung förderbar), Anschlussgebühren des Stromlieferanten, Verwaltungsabgaben
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Anlagennummer in der Tiroler Heizungs- und Klimaanlagendatenbank, Auszahlungsschreiben anderer Förderungsstellen (z.B. Bund)
Letzte Aktualisierung der Homepage 01.01.2026