FAQ
Unter welchem Link finde ich die Heizungsanlagendatenbank?
Die Datenbank ist unter https://tirol.anlagendatenbank.net zu finden.
Wo finde ich das Unternehmensservice-Portal?
Dieses ist unter www.usp.gv.at zu finden.
Wie kann ich meinen Mitarbeitern Zugriff auf die Anlagendatenbank geben?
Eine genaue Anleitung hierfür finden Sie unter dem Punkt „Anleitungen & Einschulung“ im Dokument „Einstieg für Mitarbeiter im USP anlegen“.
Wie lange muss ich warten, um nach der Zuordnung der Webservicerechte im USP auf die Datenbank zugreifen zu können?
Nach der Zuordnung müssen Sie etwa 1 Stunde warten, bis die zugeordneten Rechte für Sie verfügbar sind und Sie auf die Datenbank zugreifen können.
Ich habe Probleme mit dem Unternehmensservice-Portal, was kann ich tun?
Bitte besuchen sie folgende Webseite des Bundes: https://www.usp.gv.at/hilfe-und-support/supportuebersicht.html
Oder wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an die Kollegen vom USP. Diese sind unter telefonisch unter 050 233 733 von Montag bis Donnerstag, von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14:30 Uhr erreichbar.
Wie erhalte ich die Anlagenetiketten?
Die Anlagenetiketten werden in Rollen mit jeweils 250 Stk. Etiketten versandt. Schicken Sie ein E-Mail an anlagendatenbank@tirol.gv.at mit dem Betreff „Bestellung“, der Anzahl der gewünschten Rollen und der Lieferadresse.
Wie viel kosten die Anlagenetiketten / Flyer?
Die Anlagenetiketten / Flyer werden Ihnen kostenlos per Post zugesandt bzw. können nach Absprache auch in der Landesbaudirektion persönlich abgeholt werden. Bei den Flyern bitte informieren, ob diese mit Kuvert benötigt werden.
Woher kann ich die Flyer beziehen?
Die Flyer können analog zu den Aufklebern beim Land Tirol angefragt werden. Schicken Sie ein E-Mail an anlagendatenbank@tirol.gv.at mit dem Betreff „Bestellung“, der Anzahl der gewünschten Flyer, mit oder ohne Kuvert und der Lieferadresse.
Gerne kann man auch die den Flyer im Falle einer elektronischen Weitergabe (Rechnungsstellung, etc) verteilen. Den Flyer findet man unter folgenden Link.
Wo soll das Anlagenetikett angebracht werden?
Das Anlagenetikett ist so am Gerät anzubringen, dass es dauerhaft sichtbar und gut lesbar ist. Es ist insbesondere am Hauptsystem / am Hauptgerät der Heizungs- oder Klimaanlage anzubringen, nicht an Nebenkomponenten oder Zuleitungen.
- Der Aufkleber soll unmittelbar am Gehäuse des Hauptsystems befestigt werden, idealerweise in Sichtnähe zur Bedien- oder Wartungsöffnung.
- Der Standort muss sauber, trocken und unbeeinträchtigt sein (z. B. nicht verdeckt durch Verkleidungen, Isolierungen oder Leitungen).
- Es darf nicht über einen Kältemittelkreislauf, Adressenetiketten oder andere Etiketten geklebt werden, die die Lesbarkeit beeinflussen könnten.
- Der Aufkleber muss langfristig haften (witterungsbeständig, temperaturbeständig) und darf nicht ohne Werkzeug einfach abgelöst werden können.
Was passiert, wenn die Anlagenetikette verloren bzw. nicht mehr auszulesen ist?
Die Anlagennummer kann durch den Eigentümer oder durch eine Firma mit konkretem Auftrag des Eigentümers bei anlagendatenbank@tirol.gv.at erfragt werden. Ebenso kann die Anlagenetikette bei derselben E-Mail-Adresse nachbestellt werden.
Was kostet die Registrierung der Anlage?
Es bestehen keine festgelegten Vorgaben für die Registrierung. Die Preise richten sich nach den marktüblichen Konditionen.
Was passiert, wenn eine Anlage getauscht wird?
Bei der NEU-Registrierung einer Anlage in der Datenbank wird der Tausch einer Alt-Anlage abgefragt. Jede NEU-Anlage bekommt auch eine neue Anlagennummer. Die alte Anlagennummer wird beim Tausch abgefragt und damit automatisch inaktiv gesetzt.
Bekomme Ich als Fachpersonal (Rauchfangkehrer, Installateur, etc.) Geld vom Land Tirol für die Registrierung von Anlagen in die Datenbank?
Nein, eine Förderung oder Vergütung durch das Land Tirol ist nicht vorgesehen. Die Kosten für die Registrierung können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Was passiert, wenn die Überprüfung nicht durchgeführt wird?
Wer Überprüfungen oder sonstige Pflichten gemäß dem Gesetz nicht erfüllt, macht sich einer Verwaltungsübertretung schuldig (§ 37 Abs. 1 j bzw. allgemein).
Ich habe falsche Angaben eingetragen und kann diese nicht mehr editieren. Wie kann ich die Änderung veranlassen? ?
Bitte schreiben Sie eine kurze E-Mail mit der betroffenen Anlagennummer und den Änderungen / Anpasungen an anlagendatenbank@tirol.gv.at.
Stimmt ess, daß Klima- und Kälteanlagen erst mit 70KW Nennleistung registriert werden müssen?
Richtig, lt. Heizungs‑ und Klimaanlagengesetz 2013 – TGHKG 2013 (Tirol) § 25) sind alle Klimananlagen oder kombinierte Klima- und Lüftungsgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 70KW zu erfassen.
Wie kann ich mich zur Online-Schulung anmelden?
Die Online-Schulungen finden jeweils am Dienstag und Donnerstag um 14:00-15:30 statt.
Der Wunschtermin kann hier gewählt werden: https://termin.tirol.gv.at/public/standorte/amt-d-tiroler-landesreg/leistungen/schulung-zur-heizungs-und-klimaanlagen-datenbank-tirol
Nach erfolgter Anmeldung bekommen Sie einen Einwähllink zur Schulung.
Ist eine Schuling verpflichtend?
Nein, die Schulung ist ein Angebot an Sie als Prüfberechtigten. Es steht Ihnen frei, wie Sie die Handhabe der Datenbank erlernen.
Neben der Online-Schulung stehen noch folgende Schulungsmittel zur Verfügung:
- Schulungsvideos
- Anleitungen und Quick Check Guides (Kurzanleitungen)
- sowie (optional) persönliche Vor-Ort Schulung durch das Land Tirol