Prüfnummer beantragen
Prüfnummer beantragen
Bestellung als Heizungsanlagenprüfer §32 TGHKG
Bevor Sie die Datenbank nutzen können, benötigen Sie eine offizielle Prüfnummer gemäß Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz.
Diese Prüfnummer:
- ist verpflichtend bei der Registrierung in der Datenbank
- dient der eindeutigen Zuordnung Ihrer Prüfungen
- wird vom Land Tirol vergeben
Dieses Verfahren ist nur erforderlich, wenn Sie noch keine Prüfnummer besitzen.
Wichtig:
Die Prüfnummer muss bei der Registrierung und in der laufenden Anwendung angegeben werden.
Ohne Prüfnummer ist dies keine ordnungsgemäße Anmeldung - deshalb jetzt eine Prüfnummer beantragen!*
Link: Heizungsanlagenprüfer – Bestellung | Land Tirol)
* im Falle, daß keine Prüfnummer nach $32 TGHKG vorliegt kann diese beantragt werden. Sie können die Datenbank bis auf weiteres bis zur Prüfnummervergabe nutzen. Die Prüfnummer kann jederzeit später ergänzt werden.
Tip: Der direkte Link zum Allgemeinen Anbringen: https://www.tirol.gv.at/buergerservice/e-government/formulare/allgemeines-anbringen/formular/
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass ein aktueller GISA-Auszug Voraussetzung für die
Eintragung in die Liste der Heizungsanlagenprüfer ist.
Wir empfehlen daher, diesen bereits im Zuge der Antragstellung beizulegen. Ebenso sollten allfällige Ausbildungs- und Befähigungsnachweise vollständig übermittelt werden, um eine rasche Bearbeitung zu gewährleisten.
Unabhängig davon besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, die Heizungs- und Klimaanlagendatenbank zu
befüllen. Die Prüfnummer kann nach erfolgter Bestellung jederzeit nachgetragen werden.
Wir bitten Sie daher,
• die Bestellung zum Heizungsanlagenprüfer zu prüfen bzw. zu beantragen und
• nach Erhalt der Prüfnummer diese umgehend in der Datenbank zu ergänzen.