Prüfnummer beantragen
WICHTIG!!!! Bei Nutzung der ID Austria und Login als Unternehmen ist es wichtig VORAB sich die entsprechenden Verfahrensrechte im USP zur Nutzung des Digital Service Tirol zu zuordnen. Andererseits kommt es zu einer Fehlermeldung. Falls dies nicht gewünscht oder möglich ist sich die Verfahrensrechte zuzuordnen, bitte manuell den Antrag ausfüllen und absenden. Anleitung zur Servicebeschreibung / Verfahrensrechte Zuordnung: |
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Bestellung als Heizungsanlagenprüfer §32 TGHKG
Bevor Sie die Datenbank nutzen können, benötigen Sie eine offizielle Prüfnummer gemäß Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz.
Diese Prüfnummer:
- ist verpflichtend bei der Registrierung in der Datenbank
- dient der eindeutigen Zuordnung Ihrer Prüfungen
- wird vom Land Tirol vergeben
Dieses Verfahren ist nur erforderlich, wenn Sie noch keine Prüfnummer besitzen.
Wichtig:
Die Prüfnummer muss bei der Registrierung und in der laufenden Anwendung angegeben werden.
Ohne Prüfnummer ist dies keine ordnungsgemäße Anmeldung - deshalb jetzt eine Prüfnummer beantragen!*
Link: Heizungsanlagenprüfer – Bestellung | Land Tirol)
* im Falle, daß keine Prüfnummer nach $32 TGHKG vorliegt kann diese beantragt werden. Sie können die Datenbank bis auf weiteres bis zur Prüfnummervergabe nutzen. Die Prüfnummer kann jederzeit später ergänzt werden.
Tip: Der direkte Link zum Allgemeinen Anbringen: https://www.tirol.gv.at/buergerservice/e-government/formulare/allgemeines-anbringen/formular/
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass ein aktueller GISA-Auszug Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Heizungsanlagenprüfer ist.
Wir empfehlen daher, diesen bereits im Zuge der Antragstellung beizulegen. Ebenso sollten allfällige Ausbildungs- und Befähigungsnachweise vollständig übermittelt werden, um eine rasche Bearbeitung zu gewährleisten.
Unabhängig davon besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, die Heizungs- und Klimaanlagendatenbank zu
befüllen. Die Prüfnummer kann nach erfolgter Bestellung jederzeit nachgetragen werden.
Wir bitten Sie daher,
• die Bestellung zum Heizungsanlagenprüfer zu prüfen bzw. zu beantragen und
• nach Erhalt der Prüfnummer diese umgehend in der Datenbank zu ergänzen.
Weiterführende Links:
Infoseite: Bau - und Raumordnungsrecht
www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/bauordnung/heizungs-und-klimaanlagenrecht/