Änderung Richtlinien
Richtlinie Ausbau und Qualitätsverbesserung
Die Antragstellung für Personalkostenzuschüsse (Verbesserung des Betreuungsschlüssels, Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten) muss bis zum 15.07. erfolgen.
- Wenn die Maßnahme „Verbesserung des Betreuungsschlüssels“ in einer Gruppe für drei Jahre abgeholt wurde und die Maßnahme in einer weiteren Gruppe umgesetzt werden möchte, muss der verbesserte Betreuungsschlüssel in der bereits ausgeschöpften Gruppe selbstständig (ohne andere Förderungen) weitergeführt werden.
- Anträge, welche ausschließlich die Maßnahmen der räumlichen Qualitätsverbesserung/Struktur betreffen, sind spätestens vier Wochen nach Beginn der Umsetzung der Maßnahme zu stellen.
Detaillierte Informationen zu dieser Richtlinie finden Sie hier!
Richtlinie Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG
Die Antragstellung muss bis zum 15.07. erfolgen.
- Es erfolgte eine Klarstellung, aus wie vielen Modulen eine BESK-Schulung besteht.
Detaillierte Informationen zu dieser Richtlinie finden Sie hier!
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Jacqueline Radanovic, MA (DW 7767) wenden.
Richtlinie Förderung des gesetzlich vorgeschriebenen Personaleinsatzes
- Bestimmungen zur Förderung von Integrationsgruppen wurden in die Richtlinie mit aufgenommen.
Detaillierte Informationen zu dieser Richtlinie finden Sie hier!
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Barbara Graf (DW 7747) wenden.
Für alle oben genannten Richtlinien gilt:
Mehrere Ansuchen für Zusatzpersonal (Verbesserung Betreuungsschlüssel, Sprachförderung und/oder Stützstunden) für eine Einrichtung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme mehrerer Förderungen ist nur in begründeten Fällen zulässig. In diesen Fällen ist vom Förderwerber im Rahmen der Antragstellung eine Darstellung des zusätzlichen Personalbedarfs vorzulegen.
Richtlinie Gratiskindergarten
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt ab dem Kinderbetreuungsjahr 2026/27 in zwei Raten in Höhe von 60% und 40%. Die Förderung wird erstmalig über KIBET abgewickelt.
Detaillierte Informationen zu dieser Richtlinie finden Sie hier!
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Barbara Graf (DW 7747) wenden.