Förderung Schulassistenz
Einfach zusammengefasst:
In Tirol sollen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besser am Schulunterricht teilnehmen können. Dabei hilft die Schulassistenz. So können die Schülerinnen und Schüler auch selbst entscheiden, welche Schule sie besuchen möchten.
Die Schulassistenz unterstützt im Schulalltag, zum Beispiel bei praktischen Aufgaben. Sie hilft auch dabei, am Unterricht und am sozialen Leben in der Schule teilzunehmen. Besonders wichtig ist das gemeinsame Lernen mit Kindern ohne Behinderungen.
Wichtig: Die Schulassistenz unterrichtet nicht. Das ist die Aufgabe der Lehrkräfte.
Die Förderung bekommen Träger von Tiroler Pflichtschulen (außer Bund und Land Tirol) sowie Organisationen, die Schulassistentinnen und Schulassistenten beschäftigen.
Ziel der Förderung
In Tirol sollen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besser zur Schule gehen können. Dabei hilft die Schulassistenz. So können die SchülerInnen selbst mitentscheiden, welche Schule sie besuchen möchten.
Die Schulassistenz unterstützt im Schulalltag, zum Beispiel bei praktischen Dingen und bei Aufgaben. Sie hilft auch dabei, am Unterricht und am sozialen Leben in der Schule teilzunehmen, besonders beim gemeinsamen Lernen mit Kindern ohne Behinderungen.
Wichtig ist: Die Schulassistenz unterrichtet nicht. Das ist die Aufgabe der Lehrkräfte.
Leitfaden Schulassistenz
Zuschussberechtigte sind
a) Erhalter von Tiroler Pflichtschulen mit Ausnahme des Bundes und des Landes Tirol
b) juristische Personen, welche Arbeitsgeber von Schulassistenten sind
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen zur Zuschussgewährung erhalten Sie in der Förderrichtlinie.
Die Einreichung über das Onlineformular ist ab 1. April 2026 möglich.
- Konzept zum Einsatz von Schulassistenz ohne Tagesbetreuung
- Konzept zum Einsatz von Schulassistenz mit Tagesbetreuung
→ Hinweis: Maßnahmen können maximal ein Schuljahr umfassen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Rahmenrichtlinie der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
- Richtlinie Förderung der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen über Zuschüsse für Lohnkosten von Schulassistenzen gemäß dem Tiroler Teilhabegesetz (TTHG)