Land Tirol fördert Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland

Fördersätze werden mit kommendem Jahr erhöht und die Einkommensgrenzen erweitert

  • Förderung unterstützt einkommensschwache Familien bei Kosten für Schulveranstaltungen
  • Neue Richtlinie tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft

Heute, Montag, beginnt für viele SchülerInnen in Tirol ein neues Schuljahr. Gerade zu Schulbeginn fallen viele Kosten an – von der Schultasche über Schulbücher und -hefte bis hin zu Schreibmaterialien. Dafür werden vonseiten des Landes Unterstützungsleistungen wie die Schulkostenbeihilfe oder vonseiten des Bundes die Aktion „Schulstartklar“ angeboten. Hinzu kommen in weiterer Folge vielfach Kosten für Schulveranstaltungen und -fahrten – „viel Geld, das insbesondere einkommensschwächere Familien in Tirol oft nicht haben. Doch das Land Tirol unterstützt gerade diese Familien mit spezifischen Förderungen“, wie Familienlandesrat Anton Mattle ausführt: „Eltern mit schulpflichtigen Kindern können sich auf die Unterstützung des Landes Tirol verlassen. Neben der Schulkostenbeihilfe, die nun ganzjährig beantragt werden kann und in diesem Jahr bereits mit höheren Förderbeträgen greift, stellen wir auch Mittel zur Förderung der Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland zur Verfügung. Damit haben auch Kinder von einkommensschwachen Familien die Möglichkeit, an Schulveranstaltungen teilzunehmen. Das ist nicht nur für die psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler wichtig, sondern insbesondere auch für die Stärkung der Klassengemeinschaft und die Integration jedes einzelnen Kindes. Ab 1. Jänner profitieren zudem noch mehr Familien in Tirol von dieser Förderung – denn mit Anfang nächsten Jahres werden die Einkommensgrenzen erweitert und die Fördersätze angehoben.“

Über die Förderung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland

Das Ziel dieser einkommensabhängigen Förderung ist es, einkommensschwachen Familien die Teilnahme ihrer Kinder an Schulveranstaltungen zu erleichtern. Die Förderung wird für Kinder bis zur neunten Schulstufe gewährt, die eine Pflichtschule besuchen. Die Schulveranstaltung muss in Österreich stattfinden und mindestens drei Tage (mindestens zwei Übernachtungen) dauern. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass FördernehmerInnen die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind leben.

Die Einkommensgrenze pro Personenanzahl wird ab 1. Jänner 2023 um 300 Euro erhöht („Einkommensgrenze I“ – unterhalb dieser Grenze beträgt die Förderung 60 Prozent der nachgewiesenen und tatsächlich bezahlten Teilnahmegebühren, maximal jedoch 150 Euro pro Kind und Schulveranstaltung). Damit wird die Förderhöhe von bisher 125 auf 150 Euro angehoben. Zusätzlich gibt es eine neue, höhere „Einkommensgrenze II“ – bei einem Haushaltseinkommen zwischen den beiden Einkommensgrenzen I und II beträgt die Förderung 50 Prozent der nachgewiesenen und tatsächlich bezahlten Teilnahmegebühren, maximal jedoch 125 Euro pro Kind und Schulveranstaltung.


Übersicht zur Förderung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland

  • Es muss ein Antrag gestellt werden! Förderanträge sind vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung mittels Online-Formular einzureichen.
     
  • Beizulegenist eine aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde.
     
  • Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Teilnahmebestätigung der Schule über die erfolgte Teilnahme des zu fördernden Kindes und die geleistete Teilnahmegebühr. Die Bestätigung ist spätestens drei Monate nach Schulveranstaltungsende unaufgefordert zu übermitteln.
     
  • Die neue Richtlinie (erhöhte Fördersätze und erweiterter BezieherInnenkreis) tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2027.
     
  • Netto-Einkommensgrenzen (ab 1. Jänner 2023): Zwei-Personen-Haushalt: 1.900 Euro (Einkommensgrenze I) bis 2.200 Euro (Einkommensgrenze II); Drei-Personen-Haushalt: 2.400 Euro (Einkommensgrenze I) bis 2.700 Euro (Einkommensgrenze II); Vier-Personen-Haushalt: 2.800 Euro (Einkommensgrenze I) bis 3.100 Euro (Einkommensgrenze II); Fünf-Personen-Haushalt: 3.200 Euro (Einkommensgrenze I) bis 3.500 Euro (Einkommensgrenze II); Sechs-Personen-Haushalt: 3.600 Euro (Einkommensgrenze I) bis 3.900 Euro (Einkommensgrenze II); jede weitere Person: 400 Euro;
     
  • Bei Fragen stehen die MitarbeiterInnen der Abteilung Gesellschaft und Arbeit zur Verfügung: Tel.: 0512 508 807 804, E-Mail: ga.generationen@tirol.gv.at