Informationen für An- und Abreisende nach/aus Tirol
Ich möchte am 30. Mai 2026 nach Tirol anreisen – kann ich das?
Ja. Am 30. Mai 2026 ist allerdings mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Vermeiden Sie daher, wenn möglich, eine An- oder Abreise an diesem Tag.
Achtung: Eine Anreise von Süden kommend aus Italien über den Brennerkorridor ist nicht möglich (Ausnahme Anreise in das Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal, oder Valsertal).
Ich möchte am 30. Mai 2026 in das Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal, oder Valsertal anreisen – kann ich das?
Ja. Am 30. Mai 2026 ist allerdings mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Vermeiden Sie daher, wenn möglich, eine An- oder Abreise an diesem Tag.
Für die Anreise mit dem Ziel im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal können Sie die B 182 Brennerstraße nutzen (Ziel- oder Quellverkehr).
Achtung: Eine Durchreise – etwa von Norden kommend nach Italien – ist nicht möglich. Es finden Kontrollen durch die Polizei statt – bei diesen muss der Zielort nachgewiesen werden (etwa durch Buchungsbestätigungen). Die A 13 Brenner Autobahn ist zwischen der Mautstelle Schönberg und dem Brenner für den gesamten Verkehr gesperrt.
Kann ich über den Brenner nach Südtirol fahren?
Nein. Aufgrund der Sperren ist es am 30. Mai 2026 zwischen 11 und 19 Uhr nicht möglich, den Brennerkorridor zu nutzen. Es gibt keine lokale Ausweichmöglichkeit.
Können Gäste Tirol verlassen, wenn ihr Urlaub am 30. Mai 2026 endet?
Ja. Am 30. Mai 2026 ist allerdings mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Vermeiden Sie daher, wenn möglich, eine An- oder Abreise an diesem Tag.
Kann ich in das Stubaital anreisen bzw. von dort abreisen?
Ja. Am 30. Mai 2026 ist allerdings mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Vermeiden Sie daher, wenn möglich, eine An- oder Abreise am 30. Mai 2026.
Sie können die Autobahn (von Norden kommend) bis zur Ausfahrt Schönberg nutzen, um in das Stubaital zu gelangen. Umgekehrt können Sie vom Stubaital kommend die Autobahn in Richtung Norden/Richtung Innsbruck nutzen. Die A 13 Brenner Autobahn ist zwischen der Mautstelle Schönberg und dem Brenner für den gesamten Verkehr gesperrt.
Können Reisebusse und Gruppenreisen nach Tirol anreisen?
Ja. Am 30. Mai 2026 ist allerdings mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Vermeiden Sie daher, wenn möglich, eine An- oder Abreise an diesem Tag.
Wichtig: Reisebusse, die Tirol lediglich durchqueren möchten, müssen großräumig ausweichen.
Was gilt als Ziel- oder Quellverkehr?
Ziel- oder Quellverkehr liegt vor, wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Ausgangspunkt nachweislich im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal liegt – also etwa Wohnort, Arbeitsplatz, Beherbergungsbetrieb oder Lieferung. Es finden Kontrollen durch die Polizei statt – bei diesen muss der Zielort glaubhaft nachgewiesen werden (etwa durch eine Buchungsbestätigung der Unterkunft).
Wie kann ich bei Kontrollen meinen Zielort nachweisen?
Etwa durch Buchungsbestätigungen, Arbeitgeberbestätigungen, Terminbestätigungen oder Lieferpapiere. Kontrollen finden statt.
Was passiert, wenn ich keinen Nachweis für meinen Zielort erbringen kann?
Dann wird die Weiterfahrt untersagt und Sie werden zurückgeschickt. Bitte führen Sie daher geeignete Nachweise mit.
Ich mache Urlaub im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal, oder Valsertal – kann ich mit dem Auto innerhalb der Region unterwegs sein?
Ja. Am 30. Mai 2026 ist jedoch mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Es wird daher empfohlen, nicht unbedingt notwendige Fahrten am 30. Mai 2026 zu vermeiden. Nutzen Sie alternativ die Öffis.
Ziel- oder Quellverkehr darf das niederrangige Straßennetz nutzen. Dieser liegt vor, wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Ausgangspunkt nachweislich im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal liegt – also etwa Wohnort, Arbeitsplatz, Beherbergungsbetrieb oder Lieferung. Es finden Kontrollen durch die Polizei statt – bei diesen muss der Zielort glaubhaft nachgewiesen werden.
Wichtig: Die A 13 Brenner Autobahn ist am 30. Mai 2026 für den gesamten Verkehr gesperrt.
Kann ich mit dem Rad im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal, oder Valsertal unterwegs sein?
Ja. Allerdings gibt es aus Sicherheitsgründen am 30. Mai 2026 zwischen 11 und 19 Uhr auf der B 182 Brennerstraße im Abschnitt zwischen der Stefansbrücke und der Auffahrt Schönberg im Stubaital ein Fahrverbot für Fahrräder (egal ob Ziel- oder Quellverkehr bzw. Durchzugsverkehr). Als Ausweichrouten stehen insbesondere die L 38 Ellbögener Straße sowie die Stubai-Radroute 19 zur Verfügung.
Gelten die Einschränkungen auch für Motorräder?
Ja. Maßgeblich ist die Sperre bzw. die Verkehrsregelung, nicht die Frage, ob es sich um Auto oder Motorrad handelt.
Gelten die Regeln auch für E-Autos?
Ja. Die Verkehrsmaßnahmen unterscheiden nicht nach Antriebsart.
Gelten die Regeln auch für Wohnmobile?
Ja. Auch für Wohnmobile gelten die gleichen Regelungen.
Gelten am 30. Mai 2026 auch die weiteren Fahrverbote für den Ausweichverkehr in Tirol?
Ja. Die Fahrverbote für den Ausweichverkehr während der Sommersaison gelten auch am 30. Mai 2026 uneingeschränkt. Details dazu finden sich hier.
Wo erhalte ich aktuelle Informationen zur Verkehrslage in Tirol bzw. den Ausweichrouten?
Nutzen Sie die aktuellen Verkehrsinformationen in den Medien, allen voran Radios oder die Infos der Automobilclubs.
Was soll ich tun, wenn ich am 30. Mai 2026 in einen Stau gerate?
Bitte bleiben Sie ruhig, bilden Sie rechtzeitig eine Rettungsgasse, folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte, bleiben Sie am hochrangigen Straßennetz und vermeiden Sie Ausweichfahrten über Nebenstraßen.
Soll ich mein Hotel informieren, wenn ich mich verspäte?
Ja, das ist empfehlenswert, vor allem bei später Anreise oder Unterkunft ohne durchgehend besetzte Rezeption.
Die Versammlung führt zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen. Wieso wurde sie genehmigt?
Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht und damit ein hohes Gut der Österreichischen Bundesverfassung. Versammlungen erfordern keine Genehmigung. Sie können von der Behörde nur unter besonderen Umständen (zum Beispiel bei Gefährdung der Sicherheit) bescheidmäßig untersagt werden. Auf Basis der bestehenden Rechtsprechung hierzu wurde die von einer Privatperson durchgeführte Versammlung nicht untersagt.
Deswegen muss die A 13 Brenner Autobahn für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Um die (Versorgungs-)Sicherheit in der Region aufrechtzuerhalten, werden zudem die B 182 Brennerstraße sowie die L 38 Ellbögener Straße im gleichen Zeitraum für den Durchzugsverkehr gesperrt.
Wieso sind beide Fahrstreifen der A 13 Brenner Autobahn (Nord- und Südrichtung) gesperrt?
Die von einer Privatperson organisierte/angezeigte Versammlung wird auf beiden Fahrtstreifen durchgeführt. Aus diesem Grund muss die A 13 Brenner Autobahn auch in beide Fahrtrichtungen gesperrt werden.