Informationen für AnrainerInnen
Die Versammlung führt zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen. Wieso wurde sie genehmigt?
Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht und damit ein hohes Gut der Österreichischen Bundesverfassung. Versammlungen erfordern keine Genehmigung. Sie können von der Behörde nur unter besonderen Umständen (zum Beispiel bei Gefährdung der Sicherheit) bescheidmäßig untersagt werden. Auf Basis der bestehenden Rechtsprechung hierzu wurde die von einer Privatperson durchgeführte Versammlung nicht untersagt.
Deswegen muss die A 13 Brenner Autobahn für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Um die (Versorgungs-)Sicherheit in der Region aufrechtzuerhalten, werden zudem die B 182 Brennerstraße sowie die L 38 Ellbögener Straße im gleichen Zeitraum für den Durchzugsverkehr gesperrt. Zusätzlich werden weitere Maßnahmen umgesetzt – etwa Kontrollstellen sowie die Stationierung von zusätzlichen Rettungsfahrzeugen in der Region Wipptal.
Wieso sind beide Fahrstreifen der A 13 Brenner Autobahn (Nord- und Südrichtung) gesperrt?
Die von einer Privatperson organisierte/angezeigte Versammlung wird auf beiden Fahrtstreifen durchgeführt. Aus diesem Grund muss die A 13 Brenner Autobahn auch in beide Fahrtrichtungen gesperrt werden.
Gilt die Sperre der A 13 Brenner Autobahn auch für AnrainerInnen?
Ja. Die A 13 Brenner Autobahn ist am 30. Mai 2026 von 11 bis 19 Uhr zwischen der Mautstelle Schönberg und dem Brenner in beide Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt.
Gilt die Sperre der B 182 Brennerstraße sowie der L 38 Ellbögener Straße auch für AnrainerInnen?
Am 30. Mai 2026 ist mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Es wird daher empfohlen, nicht unbedingt notwendige Fahrten am 30. Mai 2026 zu vermeiden. Nutzen Sie alternativ die Öffis.
AnrainerInnen dürfen als Ziel- oder Quellverkehr die Straßen nutzen. Ziel- oder Quellverkehr liegt vor, wenn das Fahrtziel oder Ihr Ausgangspunkt im Fahrverbotsbereich liegt. Es finden Kontrollen durch die Polizei statt – bei diesen muss der Zielort glaubhaft nachgewiesen werden.
Kann ich als AnrainerIn das Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal am 30. Mai 2026 verlassen?
Ja. Die B 182 Brennerstraße kann vom Ziel- oder Quellverkehr (wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Ausgangspunkt nachweislich im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal liegt) genutzt werden. Es wird jedoch empfohlen, nicht unbedingt notwendige Fahrten am 30. Mai 2026 zu vermeiden. Nutzen Sie alternativ die Öffis. Es ist mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen.
Die A 13 Brenner Autobahn ist für den gesamten Verkehr zwischen der Mautstelle Schönberg und dem Brenner gesperrt – diese kann auch von AnrainerInnen nicht genutzt werden.
Was wird getan, um die (Versorgungs-)Sicherheit aufrechtzuerhalten?
Zur Aufrechterhaltung der (Versorgungs-)Sicherheit sowie zum Schutz der lokalen Bevölkerung wurde ein umfassendes Verkehrs- und Sicherheitskonzept ausgearbeitet. Dieses sieht unter anderem folgendes vor:
- Großräumige Umleitung des Durchzugsverkehrs über Routen außerhalb von Tirol
- Zusätzliche Sperre der B 182 Brennerstraße sowie der L 38 Ellbögener Straße für den Durchzugsverkehr
- Schwerpunktkontrollen durch die Polizei in ganz Tirol
- Zusätzliche Stationierung von Einsatzfahrzeugen in der Region Wipptal – darunter zusätzliche Rettungsautos sowie Motorradstaffeln des Roten Kreuzes
Kommen Rettung, Feuerwehr und Polizei trotz Sperre durch?
Ja. Die Sicherung von Einsatzwegen ist ein zentrales Ziel des Verkehrs- und Sicherheitskonzepts. Dafür sind eigene Korridore und Maßnahmen vorgesehen.
Bitte bilden Sie bei Stau eine Rettungsgasse, um die Durchfahrt für Einsatzkräfte zu ermöglichen.
Was gilt als Ziel- oder Quellverkehr?
Ziel- oder Quellverkehr liegt vor, wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Ausgangspunkt nachweislich im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal liegt – also etwa Wohnort, Arbeitsplatz, Beherbergungsbetrieb oder Lieferung. Es finden Kontrollen durch die Polizei statt – bei diesen muss der Zielort glaubhaft nachgewiesen werden.
Zählt das Stubaital zum Ziel- oder Quellverkehr?
Nein. Ziel- oder Quellverkehr liegt vor, wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Ausgangspunkt nachweislich im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal liegt – also etwa Wohnort, Arbeitsplatz, Beherbergungsbetrieb oder Lieferung. Es finden Kontrollen durch die Polizei statt – bei diesen muss der Zielort glaubhaft nachgewiesen werden.
Das Stubaital kann von Norden kommend über die A 13 Brenner Autobahn erreicht werden, da diese ab der Mautstelle Schönberg gesperrt ist. Mehr Informationen für die Verkehrsregelungen, die im Stubaital gelten, finden Sie hier.
Wie kann ich bei Kontrollen meinen Zielort nachweisen?
Etwa durch Arbeitgeberbestätigungen, Zulassungsschein inkl. Wohnadresse, Terminbestätigungen oder Lieferpapiere. Kontrollen finden statt.
Was passiert, wenn ich keinen Nachweis für meinen Zielort erbringen kann?
Dann wird die Weiterfahrt untersagt und Sie werden zurückgeschickt. Bitte führen Sie daher geeignete Nachweise mit.
Können mich Freunde/Familie im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal am 30. Mai 2026 besuchen?
Ja. Am 30. Mai 2026 ist jedoch mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Es wird daher empfohlen, nicht unbedingt notwendige Fahrten am 30. Mai 2026 zu vermeiden. Nutzen Sie alternativ die Öffis.
Ziel- oder Quellverkehr darf das niederrangige Straßennetz nutzen. Dieser liegt vor, wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Ausgangspunkt nachweislich im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal liegt – also etwa Wohnort, Arbeitsplatz, Beherbergungsbetrieb oder Lieferung. Es finden Kontrollen durch die Polizei statt – bei diesen muss der Zielort glaubhaft nachgewiesen werden.
Wichtig: Die A 13 Brenner Autobahn ist am 30. Mai 2026 für den gesamten Verkehr gesperrt.
Ich arbeite im Tiroler Wipptal Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal, wohne aber außerhalb – darf ich zufahren?
Ja. Am 30. Mai 2026 ist jedoch mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Es wird daher empfohlen, nicht unbedingt notwendige Fahrten am 30. Mai 2026 zu vermeiden. Nutzen Sie alternativ die Öffis.
Ziel- oder Quellverkehr darf das niederrangige Straßennetz nutzen. Dieser liegt vor, wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Ausgangspunkt nachweislich im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal liegt – also etwa Wohnort, Arbeitsplatz, Beherbergungsbetrieb oder Lieferung. Es finden Kontrollen durch die Polizei statt – bei diesen muss der Zielort glaubhaft nachgewiesen werden.
Wichtig: Die A 13 Brenner Autobahn ist am 30. Mai 2026 für den gesamten Verkehr gesperrt.
Ich muss Kinder bringen oder abholen – ist das zulässig?
Ja. Am 30. Mai 2026 ist jedoch mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Es wird daher empfohlen, nicht unbedingt notwendige Fahrten am 30. Mai 2026 zu vermeiden. Nutzen Sie alternativ die Öffis.
Ziel- oder Quellverkehr darf das niederrangige Straßennetz nutzen. Dieser liegt vor, wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Ausgangspunkt nachweislich im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal liegt – also etwa Wohnort, Arbeitsplatz, Beherbergungsbetrieb oder Lieferung. Es finden Kontrollen durch die Polizei statt – bei diesen muss der Zielort glaubhaft nachgewiesen werden.
Wichtig: Die A 13 Brenner Autobahn ist am 30. Mai 2026 für den gesamten Verkehr gesperrt.
Kann ich mit dem Auto innerhalb der Region unterwegs sein?
Ja. Am 30. Mai 2026 ist jedoch mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Es wird daher empfohlen, nicht unbedingt notwendige Fahrten am 30. Mai 2026 zu vermeiden. Nutzen Sie alternativ die Öffis.
Ziel- oder Quellverkehr darf das niederrangige Straßennetz nutzen. Dieser liegt vor, wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Ausgangspunkt nachweislich im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal liegt – also etwa Wohnort, Arbeitsplatz, Beherbergungsbetrieb oder Lieferung. Es finden Kontrollen durch die Polizei statt – bei diesen muss der Zielort glaubhaft nachgewiesen werden.
Wichtig: Die A 13 Brenner Autobahn ist am 30. Mai 2026 für den gesamten Verkehr gesperrt.
Kann ich mit dem Rad in der Region unterwegs sein?
Ja. Allerdings gibt es aus Sicherheitsgründen am 30. Mai 2026 zwischen 11 und 19 Uhr auf der B 182 Brennerstraße im Abschnitt zwischen der Stefansbrücke und der Auffahrt Schönberg im Stubaital ein Fahrverbot für Fahrräder (egal ob Ziel- oder Quellverkehr bzw. Durchzugsverkehr). Als Ausweichrouten stehen insbesondere die L 38 Ellbögener Straße sowie die Stubai-Radroute 19 zur Verfügung.
Können Pflegedienste, mobile Betreuung oder Zustelldienste in die Region fahren?
Ja. Am 30. Mai 2026 ist jedoch mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Es wird daher empfohlen, nicht unbedingt notwendige Fahrten am 30. Mai 2026 zu vermeiden. Nutzen Sie alternativ die Öffis.
Ziel- oder Quellverkehr darf das niederrangige Straßennetz nutzen. Dieser liegt vor, wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Ausgangspunkt nachweislich im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal liegt – also etwa Wohnort, Arbeitsplatz, Beherbergungsbetrieb oder Lieferung. Es finden Kontrollen durch die Polizei statt – bei diesen muss der Zielort glaubhaft nachgewiesen werden.
Wichtig: Die A 13 Brenner Autobahn ist am 30. Mai 2026 für den gesamten Verkehr gesperrt.
Können Lieferdienste, HandwerkerInnen oder andere DienstleisterInnen am 30. Mai 2026 in die Region fahren?
Ja. Am 30. Mai 2026 ist jedoch mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Es wird daher empfohlen, nicht unbedingt notwendige Fahrten am 30. Mai 2026 zu vermeiden. Nutzen Sie alternativ die Öffis.
Ziel- oder Quellverkehr darf das niederrangige Straßennetz nutzen. Dieser liegt vor, wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Ausgangspunkt nachweislich im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal liegt – also etwa Wohnort, Arbeitsplatz, Beherbergungsbetrieb oder Lieferung. Es finden Kontrollen durch die Polizei statt – bei diesen muss der Zielort glaubhaft nachgewiesen werden.
Wichtig: Die A 13 Brenner Autobahn ist am 30. Mai 2026 für den gesamten Verkehr gesperrt.
Kann ich zum Arzttermin oder zur Therapie fahren?
Ja. Am 30. Mai 2026 ist jedoch mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Es wird daher empfohlen, nicht unbedingt notwendige Fahrten am 30. Mai 2026 zu vermeiden. Nutzen Sie alternativ die Öffis.
Ziel- oder Quellverkehr darf das niederrangige Straßennetz nutzen. Dieser liegt vor, wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Ausgangspunkt nachweislich im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal liegt – also etwa Wohnort, Arbeitsplatz, Beherbergungsbetrieb oder Lieferung. Es finden Kontrollen durch die Polizei statt – bei diesen muss der Zielort glaubhaft nachgewiesen werden.
Wichtig: Die A 13 Brenner Autobahn ist am 30. Mai 2026 für den gesamten Verkehr gesperrt.
Kann ich die gesperrte A 13 Brenner Autobahn mit dem Rad oder zu Fuß nutzen?
Nein. Die A 13 Brenner Autobahn darf (mit Ausnahme des unmittelbaren Bereichs der angemeldeten Versammlung) nicht betreten werden.
Was passiert, wenn ich einen medizinischen Notfall habe?
Das Verkehrs- und Sicherheitskonzept sieht zusätzlich stationierte Einsatzfahrzeuge in der Region Wipptal vor - darunter zusätzliche Rettungsautos sowie Motorradstaffeln des Roten Kreuzes.
Einsatzfahrzeuge können zudem den eigens eingerichteten Notfallkorridor auf der gesperrten Autobahn nutzen, sodass insgesamt die Versorgung des Tiroler Wipptals, Gschnitztals, Navistals, Obernbergtal, Schmirntals und Valsertals gesichert ist.
Werden die Fahrverbote für den Durchzugsverkehr kontrolliert?
Ja. Es werden mehrere Checkpoints zur Kontrolle eingerichtet. Kontrolliert wird durch die Polizei mit Unterstützung von vom Land beauftragten Straßenaufsichtsorganen.
Was wird unternommen, um den Durchreiseverkehr am 30. Mai 2026 außerhalb Tirols umzuleiten?
Um den Durchzugsverkehr großräumig über Routen außerhalb Tirols umzuleiten und so eine massive Verkehrsüberlastung zu verhindern, werden verschiedenste Maßnahmen gesetzt:
- Fahrverbote für den Durchreiseverkehr
- Verstärkte Kontrollen aller Fahrverbote
- Vorabinformation lokal und europaweit (etwa an Medien, Transportunternehmen etc.)
- Informationen an Infotafeln an Autobahnen (auch im Ausland)
- Meldung der Sperre an Verkehrsdatendienste für Einspielung in Navi-Systeme
- Rückleitung von Transit-LKW bereits an den Grenzen
- Gegebenenfalls Dosierungen an den Grenzen