Informationen für TirolerInnen
Die Versammlung führt zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen. Wieso wurde sie genehmigt?
Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht und damit ein hohes Gut der Österreichischen Bundesverfassung. Versammlungen erfordern keine Genehmigung. Sie können von der Behörde nur unter besonderen Umständen (zum Beispiel bei Gefährdung der Sicherheit) bescheidmäßig untersagt werden. Auf Basis der bestehenden Rechtsprechung hierzu wurde die von einer Privatperson durchgeführte Versammlung nicht untersagt.
Deswegen muss die A 13 Brenner Autobahn für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Um die (Versorgungs-)Sicherheit in der Region aufrechtzuerhalten, werden zudem die B 182 Brennerstraße sowie die L 38 Ellbögener Straße im gleichen Zeitraum für den Durchzugsverkehr gesperrt. Zusätzlich werden weitere Maßnahmen umgesetzt – etwa Kontrollstellen sowie die Stationierung von zusätzlichen Rettungsfahrzeugen in der Region Wipptal.
Wieso sind beide Fahrstreifen der A 13 Brenner Autobahn (Nord- und Südrichtung) gesperrt?
Die von einer Privatperson organisierte/angezeigte Versammlung wird auf beiden Fahrtstreifen durchgeführt. Aus diesem Grund muss die A 13 Brenner Autobahn auch in beide Fahrtrichtungen gesperrt werden.
Gilt die Sperre der A 13 Brenner Autobahn auch für TirolerInnen bzw. Fahrzeuge mit Tiroler Kennzeichen?
Ja. Die A 13 Brenner Autobahn ist am 30. Mai 2026 von 11 bis 19 Uhr zwischen der Mautstelle Schönberg und dem Brenner in beide Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt.
Gilt die Sperre der B 182 Brennerstraße sowie der L 38 Ellbögener Straße auch für TirolerInnen bzw. Fahrzeuge mit Tiroler Kennzeichen?
Ja. Am 30. Mai 2026 ist für den Durchzugsverkehr der gesamte Brennerkorridor gesperrt, also auch die B 182 Brennerstraße sowie die L 38 Ellbögener Straße. Ausgenommen ist lediglich der Ziel- oder Quellverkehr.
Ich möchte in das Stubaital an- oder abreisen: Kann ich auf der Autobahn bis zur Autobahnausfahrt Schönberg nutzen?
Ja. Am 30. Mai 2026 ist jedoch mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Vermeiden Sie daher, wenn möglich, eine An- oder Abreise am 30. Mai 2026.
Die A 13 Brenner Autobahn ist zwischen der Mautstelle Schönberg und dem Brenner gesperrt. Sie können die Autobahn (von Norden kommend) bis zur Ausfahrt Schönberg nutzen, um in das Stubaital zu gelangen. Umgekehrt können Sie vom Stubaital kommend die Autobahn in Richtung Norden (Richtung Innsbruck) nutzen.
Was gilt als Ziel- oder Quellverkehr?
Ziel- oder Quellverkehr liegt vor, wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Ausgangspunkt nachweislich im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal liegt – also etwa Wohnort, Arbeitsplatz, Beherbergungsbetrieb oder Lieferung. Es finden Kontrollen durch die Polizei statt – bei diesen muss der Zielort glaubhaft nachgewiesen werden.
Wie kann ich bei Kontrollen meinen Zielort nachweisen?
Etwa durch Arbeitgeberbestätigungen, Terminbestätigungen oder Lieferpapiere. Kontrollen finden statt.
Was passiert, wenn ich keinen Nachweis für meinen Zielort erbringen kann?
Dann wird die Weiterfahrt untersagt und Sie werden zurückgeschickt. Bitte führen Sie daher geeignete Nachweise mit.
Ich möchte am 30. Mai 2026 in das Tiroler Wipptal Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal fahren oder die Region verlassen – kann ich das?
Ja. Am 30. Mai 2026 ist jedoch mit Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Es wird daher empfohlen, nicht unbedingt notwendige Fahrten am 30. Mai 2026 zu vermeiden. Nutzen Sie alternativ die Öffis.
Ziel- oder Quellverkehr darf das niederrangige Straßennetz nutzen. Dieser liegt vor, wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Ausgangspunkt nachweislich im Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal oder Valsertal liegt – also etwa Wohnort, Arbeitsplatz, Beherbergungsbetrieb oder Lieferung. Es finden Kontrollen durch die Polizei statt – bei diesen muss der Zielort glaubhaft nachgewiesen werden.
Wichtig: Die A 13 Brenner Autobahn ist am 30. Mai 2026 für den gesamten Verkehr gesperrt.
Ich möchte am 30. Mai 2026 nach Italien fahren oder komme aus Italien zurück – kann ich den Brennerkorridor nutzen?
Nein. Die A 13 Brenner Autobahn ist für den gesamten Verkehr gesperrt. Die B 182 Brennerstraße darf nur vom Ziel- oder Quellverkehr genutzt werden. Für Reisen nach Italien nutzen Sie alternativ andere Strecken.
Kann ich am 30. Mai 2026 mit dem Fahrrad die B 182 Brennerstraße oder die L 38 Ellbögener Straße befahren?
Ja. Allerdings gibt es aus Sicherheitsgründen am 30. Mai 2026 zwischen 11 und 19 Uhr auf der B 182 Brennerstraße im Abschnitt zwischen der Stefansbrücke und der Auffahrt Schönberg im Stubaital ein Fahrverbot für Fahrräder (egal ob Ziel- oder Quellverkehr bzw. Durchzugsverkehr). Als Ausweichrouten stehen insbesondere die L 38 Ellbögener Straße sowie die Stubai-Radroute 19 zur Verfügung.
Kann ich die gesperrte A 13 Brenner Autobahn mit dem Rad oder zu Fuß nutzen?
Nein. Die A 13 Brenner Autobahn darf (mit Ausnahme des unmittelbaren Bereichs der angemeldeten Versammlung) nicht betreten werden.
Gibt es weitere Verkehrseinschränkungen in Tirol?
Hauptbetroffen sind die A 13 Brenner Autobahn, die aufgrund einer von einer Privatperson angemeldeten Versammlung gesperrt ist, sowie die B 182 und L 38.
Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es auch auf anderen Routen zu Verkehrsverzögerungen kommt. Sollte die Belastung für Tirols Straßennetz zu groß werden, sind auch Verkehrsdosierungen an den Grenzen Tirols bei der Einreise angedacht, um die heimische Bevölkerung bestmöglich zu entlasten und die Sicherheit innerorts bestmöglich aufrechterhalten zu können.
Sind andere Routen etwa der Fernpass, Reschenpass oder der Felbertauern ebenfalls betroffen?
Mit starkem Verkehrsaufkommen auf diesen Routen ist zu rechnen. Sollte die Belastung für Tirols Straßennetz zu groß werden, sind auch Verkehrsdosierungen an den Grenzen Tirols bei der Einreise angedacht, um die heimische Bevölkerung bestmöglich zu entlasten und die Sicherheit innerorts bestmöglich aufrechterhalten zu können.
Was wird unternommen, um den Durchreiseverkehr am 30. Mai 2026 außerhalb Tirols umzuleiten?
Um den Durchzugsverkehr großräumig über Routen außerhalb Tirols umzuleiten und so eine massive Verkehrsüberlastung zu verhindern, werden verschiedenste Maßnahmen gesetzt:
- Fahrverbote für den Durchreiseverkehr
- Verstärkte Kontrollen aller Fahrverbote
- Vorabinformation lokal und europaweit (etwa an Medien, Transportunternehmen etc.)
- Informationen an Infotafeln an Autobahnen (auch im Ausland)
- Meldung der Sperre an Verkehrsdatendienste für Einspielung in Navi-Systeme
- Rückleitung von Transit-LKW bereits an den Grenzen
- Gegebenenfalls Dosierungen an den Grenzen