Allgemeine Informationen
Die Lokale Agenda 21 ist ein Aktionsprogramm, welches nachhaltige Entwicklungsprozesse auf Gemeindeebene unter Einbezug der Bevölkerung startet. Im Bereich der Lokalen Agenda 21 werden Konzepte, Bürgerbeteiligungsprozesse, Planungen und Ideenfindungen gefördert.
Fristen
Der Antrag ist bis spätestens 14 Wochentage vor der jeweiligen Landesbeiratssitzung einzubringen. Hier finden Sie die Termine der nächsten Landesbeiratssitzungen.
Zuständige Stelle
Abteilung Bodenordnung
Geschäftsstelle für Dorferneuerung und Lokale Agenda 21
tiris-Standort Innrain 1, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3802
faxFax +43 512 508 743805
E-Mail bodenordnung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Für das Befüllen des Antrags werden jedenfalls folgende Unterlagen benötigt:
- Ausführliche Projektunterlagen
- Kostenaufstellung, Angebote
- Bilder (ggfls. ein Symbolbild)
Rechtsgrundlagen
Generelle Richtlinien der Dorferneuerung und Lokalen Agenda 21
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Maßgabe der Verfügbarkeit der öffentlichen Mittel. Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.