Antrag auf Verleihung Tiroler Sportehrenzeichen
Allgemeine Information
Gemäß dem Gesetz über die Auszeichnungen des Landes Tirol kann die Tiroler Landesregierung das Tiroler Sportehrenzeichen, die Tiroler Sportehrennadel in Gold und die Tiroler Sportehrennadel in Gold mit Brillant verleihen.
Zudem wird die Nachwuchstrainer*in bzw. der Nachwuchstrainer des Jahres geehrt.
Voraussetzungen
Die Tiroler Sportehrennadel in Gold mit Brillant wird an Personen verliehen, die in Tirol einen ordentlichen Hauptwohnsitz haben, bei einem Tiroler Sportverein gemeldet sind und als aktive Sportler außerordentliche internationale Spitzenleistungen in der allgemeinen Klasse in einer vom Tiroler Landessportrat anerkannten Sportart bzw. Disziplin erbracht haben, und zwar
- bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften einen der Plätze 1 bis 6,
- bei Europameisterschaften einen der Plätze 1 bis 3,
- in einer offiziellen Weltcupwertung einen der Plätze 1 bis 3 oder
- sonstige außerordentliche internationale Spitzenleistungen.
Die Tiroler Sportehrennadel in Gold wird an Personen verliehen, die in Tirol einen ordentlichen Hauptwohnsitz haben, bei einem Tiroler Sportverein gemeldet sind und als aktive Sportler in der Allgemeinen Klasse in einer vom Tiroler Landessportrat anerkannten Sportart bzw. Disziplin langjährige außerordentliche Leistungen erbracht haben, die Voraussetzungen nach Abs. 1 jedoch nicht erfüllen. Bewertet werden Leistungen auf internationalem Niveau (Top 10) über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahre.
Das Tiroler Sportehrenzeichen wird an Personen verliehen, die sich als Trainer oder als Funktionär in einem vom Tiroler Landessportrat anerkannten Tiroler Sportverein oder Tiroler Sportverband durch langjährige, außerordentliche Leistungen um den Tiroler Sport besonders verdient gemacht haben. Zu einer wesentlichen Voraussetzung der Verleihung zählt die ehrenamtliche Tätigkeit (ausgenommen sind Aufwandsentschädigungen).
Die Auszeichnung „Nachwuchstrainer des Jahres“ wird an Personen verliehen, die herausragende Leistungen im Tiroler Nachwuchssport in einer vom Tiroler Landessportrat anerkannten Sportart bzw. Disziplin mit besonderem Engagement erbringen, sich durch hohe fachliche Kompetenz auszeichnen sowie eine langjährige und nachhaltige Förderung der sportlichen, persönlichen und sozialen Entwicklung junger Athletinnen erfolgreich unterstützen. Pro Kalenderjahr wird die Auszeichnung Nachwuchstrainer des Jahres nur eine Person verliehen.
Fristen
Ansuchen können von 1. Jänner bis spätestens 31. Juli jeden Kalenderjahres eingebracht werden. Nachträglich einlangende Anträge werden im darauffolgenden Kalenderjahr berücksichtigt.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Auszeichnungen des Landes Tirol
- Tiroler Sportförderungsgesetz
Zum Formular
Antrag auf Verleihung Tiroler Sportehrenzeichen (Fristen beachten)