Antrag auf Verordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Zuge einer Veranstaltung
Allgemeine Informationen
Dieses Formular ist zu verwenden, wenn sie eine Veranstaltung planen, die nicht direkt auf Straßengrund stattfindet (z.B. in einer Veranstaltungshalle, im Nahbereich einer Straße) und nicht unter die Bewilligungsplicht des § 82 StVO (Benützung einer Straße zu verkehrsfremden Zwecken) oder der Meldepflicht des § 86 StVO (Umzüge) fällt. Aufgrund der Art oder Größe der Veranstaltung rechnen Sie allerdings mit einer Verkehrsbeeinträchtigung im Nahbereich der Veranstaltungsstätte (z.B. Feuerwehrbewerb, Theatervorführung, Tierausstellung, uä).
Mit der Einreichung dieses Formulars werden vorübergehende verkehrsrechtliche Maßnahmen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halte- und Parkverbote, Straßensperren, händische Verkehrsregelung durch Mitglieder der Feuerwehr, etc.) zur Wahrung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und/oder der Sicherheit der Veranstaltungsbesucher:innen/-teilnehmer:innen beantragt.
Fristen
Die/Der Antragsteller:in hat den Antrag auf Verordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Zuge einer Veranstaltung zumindest zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung an die zuständige Behörde zu stellen. Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der/dem jeweiligen Sachbearbeiter:in Rücksprache zu halten.
Zuständige Stelle
Die für Verkehrsangelegenheiten zuständige Behörde, in deren Wirkungsbereich die Veranstaltung durchgeführt werden soll bzw. der betreffende Straßenabschnitt liegt.
Landesstraßen und Gemeindestraßen für Maßnahmen, die weder Beschränkungen für das Halten und Parken oder Geschwindigkeitsbeschränkungen sind:
- Bezirkshauptmannschaft
- für Innsbruck: Stadtmagistrat Innsbruck
- wenn zwei oder mehrere Bezirke betroffen sind: Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Verkehrs- und Seilbahnrecht
Gemeindestraßen für Beschränkungen für das Halten und Parken sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- Gemeinde
- für Innsbruck: Stadtmagistrat Innsbruck
- wenn zwei oder mehrere Gemeinden betroffen sind: Bezirkshauptmannschaft
- wenn zwei oder mehrere Bezirke betroffen sind: Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Verkehrs- und Seilbahnrecht
Erforderliche Unterlagen
- Je nach Veranstaltung können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein. Diese sind z.B. Lageplan Veranstaltungsgelände, Lageplan Parkflächen, Zustimmung Grundeigentümer/Straßenerhalter, etc.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.