Allgemeine Information
Wenn eine Naturrodelbahn den Richtlinien des Landes Tirol entspricht, kann die Tiroler Landesregierung dem Rodelbahnhalter das „Tiroler Naturrodelbahn-Gütesiegel“ verleihen. Die Zuerkennung der Auszeichnung gilt für die Dauer von fünf Jahren.
Zuständige Stelle
Abteilung Sport
tiris-Standort Leopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3182
faxFax +43 512 508 743185
E-Mail sport@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
- Graphische Darstellung des Routenverlaufs (Start – Ziel)
- Auszug Betriebstagebuch
- Fotos zur Beschilderung und Absicherungsmaßnahmen
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kosten für die richtlinienkonforme Umsetzung sind selbst zu tragen.