Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Lehr- und damit Fachkräfteausbildung geleistet werden.
Die Höhe der Förderung beträgt monatlich € 200,00 für Lehrjahre, die ab dem 01.09.2022 begonnen werden.
Für Lehrjahre, die vor dem 01.09.2022 begonnen haben, beträgt die Förderung € 100,00.
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt monatlich im Nachhinein wie folgt:
- die ersten drei Monatsraten nach Ablauf der ersten drei Monate (Probezeit),
- die weiteren Raten: monatlich im Nachhinein,
- die letzten drei Monatsraten nach Vorlage eines Nachweises über das aufrechte bzw. abgeschlossene Lehrverhältnis oder eines neuerlichen Folgeantrages für das nächste Lehrjahr.
Voraussetzungen
Fördernehmer/innen können Lehrlinge im Sinne der Rahmenrichtlinie sein.
Fristen
Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Beginn der Lehrausbildung einzureichen. Folgeanträge sind spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Lehrjahres einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde,
- Lehr- oder Ausbildungsvertrag als Scan oder ein Nachweis über die Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es sind folgende Richtlinien relevant: