Beschaffungsstatistik
Allgemeine Information
Das Formular dient der Erfassung von Auftragsvergaben des Landes Tirol. Eingetragen werden zum Einen Ergebnisse nach der Durchführung von formellen Vergabeverfahren gem. Bundesvergabegesetz (z.B. nach offenen Verfahren) als auch Vertragsabschlüsse nach der Einholung von Vergleichsangeboten (Direktvergaben).
Voraussetzungen
Erfasser einer Auftragsvergabe ist der die Beschaffung durchführende Sachbearbeiter. Ebenso können die Daten auch vom Sekretariat eingegeben werden. Die Einstellung im Portal ermöglicht, dass grundsätzlich jeder Bedienstete Daten erfassen kann.
Fristen
Die ausschreibende/vergebende Dienststelle hat nach erfolgter Zuschlagserteilung bzw. Vertragsabschluss zu jedem Verfahren die statistische Meldung abzugeben.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Grundlage bildet der jeweilige Vergabeakt, es sind jedoch keine Beilagen zu übersenden.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Die Abteilung Justiziariat ist gemäß LAD-Erlass Nr. 10a für die Koordination im Bereich der Auftragsvergaben zuständig. Im Rahmen dieser Aufgaben ist eine statistische Erhebung über die vom Land Tirol erfolgten Auftragsvergaben vorgesehen.