Breitbandförderungsprogramm - Anschlussförderung Breitband Austria 2030 OpenNet
Allgemeine Informationen
Das Förderprogramm Breitband Austria 2030: OpenNet (BBA2030:ON) des Bundesministeriums für Finanzen unterstützt das Ziel der Breitbandstrategie 2030, einer flächendeckenden Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen anhand von gigabitfähiger Kommunikationsinfrastruktur bis zum Jahr 2030.
Im Rahmen der Förderrichtlinie Breitband Austria 2030: OpenNet 2. Anschlussförderung Tirol (Anschlussförderung Tirol) wird das Bundesförderprogramm BBA2030:ON durch eine zusätzliche Förderung des Landes Tirol gestärkt.
Die Sonderrichtlinie BBA2030:ON ist auf der Homepage des Bundes abrufbar.
Gegenstand der Anschlussförderung ist die Unterstützung von Investitionsvorhaben für die Errichtung passiver physischer Infrastrukturen von Open Access Netzen im Rahmen der Sonderrichtlinie BBA2030:ON im Bundesland Tirol.
Die in der Sonderrichtlinie BBA2030:ON angeführten Regelungen gelten gleichermaßen für die Anschlussförderung Tirol.
Voraussetzungen
Für die Gewährung einer Förderung im Rahmen der Anschlussförderung Tirol sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Ein abgeschlossener Fördervertrag mit der Abwicklungsstelle des Bundes, die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG), im Rahmen der 2. Ausschreibung für das Förderprogramm BBA2030:ON.
Eine Anschlussförderung erhalten nur jene Projekte die gemäß der Förderrichtlinie „Breitband Austria 2030: OpenNet 2. Anschlussförderung Tirol“ eine weitere Qualitätssteigerung aufweisen und somit die Ziele des Breitband-Masterplans des Landes Tirol unterstützen.
Fristen
Der Beginn der Einreichfrist für die Anschlussförderung Tirol ist ident mit jener der zweiten Ausschreibung für das Bundesförderprogramm BBA2030:ON. Die Frist zur Einreichung der Anschlussförderung Tirol endet jedoch eine Woche sowie mindestens fünf Werktage vor Ablauf der Einreichfrist der zweiten Ausschreibung für das Bundesförderprogramm BBA2030:ON.
Der Förderantrag ist auf elektronischem Weg beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft (Förderstelle des Landes Tirol) innerhalb des Einreichzeitraums vollständig einzubringen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Folgende Beilagen sind gegebenenfalls erforderlich:
- Beilage Finanzierungsplan bei Konsortialprojekten
- Angabe zur Erfüllung des Kriteriums 5.1: Point-To-Point oder Point-To-Multipoint
- Angabe zur Erfüllung des Kriteriums 5.2: Anzahl der Anschlusspunkte
- Angabe zur Erfüllung des Kriteriums 5.3: Informationen zur Zubringerstrecke
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.