Datenübermittlung an die Abteilung Pflege - Aufsicht
Allgemeine Informationen
Dieses Formular dient der gesicherten Datenübermittlung im Rahmen der Aufsicht gem. §14 Tiroler Heimgesetz 2005 und ist in erster Linie für die Übermittlung von Unterlagen gedacht, die von der Aufsichtsbehörde zur besseren Vorbereitung, von einem Heim im Rahmen der Verständigung zur Einschau angefordert werden.
Voraussetzungen
Verfahren im Rahmen der Heimaufsicht gem. §14 Tiroler Heimgesetz 2005
Fristen
Die Frist für die Übermittlung der Unterlagen wird dem Heim in der Verständigung zur Einschau genannt.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen werden dem Heim in der Verständigung zur Einschau genannt.
Kosten
Für die Übermittlung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
§14 Tiroler Heimgesetz 2005