Errichtung von regionalen und multifunktionale Sportinfrastrukturanlagen
Allgemeine Informationen
Es können Investitionen in Sportanlagen gefördert werden, die sich an für die regionale Bedeutung geeigneten Standorten befinden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Sportanlagen von besonderer kommunaler Bedeutung gefördert werden.
Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses gewährt. Dieser beträgt maximal 15 % der förderbaren Kosten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Tourismusverbände sowie Vereine und juristische Personen. Juristische Personen müssen mehrheitlich (mehr als 50% der Geschäftsanteile) in öffentlicher Hand sein, Sportinfrastrukturanlagen betreiben und nicht gewinnorientiert sein.
Die Anlagen müssen eine angemessene Größe aufweisen und müssen so geführt werden, dass sie den Anforderungen eines modernen Sportbetriebs im Sinne des Tiroler Sportstätten-Strategieplanes entsprechen.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Nähere Angaben über das antragstellende Unternehmen, das Vorhaben und die dadurch erwarteten betrieblichen Auswirkungen
- Genaue Projektkostengliederung
- Angebote, Kostenvoranschläge
- Scan der Förderungsanträge von beantragten anderen Förderungen (Bund, Land, Gemeinden usw.) und Vorlage der Entscheidungen, sobald diese vorliegen
- Finanzierungszusagen bei Fremdfinanzierungen
- Notwendige behördliche Genehmigungen
- Pläne (Grundrisse, Ansichten)
- Orthofotos, Qualitätszertifikate für Kunstrasenbelege ohne Gummigranulat, etc.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.