Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, die Betreuung von schulpflichtigen Kindern von Montag bis Freitag während der Herbst-, Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien und an sonstigen schulfreien Tagen zu unterstützen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
Es werden Personalkosten für Betreuungspersonen gefördert, die in der bedarfsorientierten Ferienbetreuung gemäß § 2 Abs. 24 iVm § 45b Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG), LGBl. Nr. 48/2010 in der jeweils geltenden Fassung, eingesetzt sind.
Voraussetzungen
Fördernehmer/innen können sein:
- Gemeinden oder Gemeindeverbände,
- natürliche oder juristische Personen,
- gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren Einrichtungen,
- Körperschaften öffentlichen Rechts.
Art und Ausmaß der Förderung und die Voraussetzungen dafür finden Sie in der Richtlinie Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn des Schuljahres, spätestens jedoch drei Wochen vor Beginn der beantragten Maßnahme elektronisch mittels Online-Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung zuständigen Organisationseinheit einzubringen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- Strafregisterauszug des Fördernehmers/der Fördernehmerin bzw. von dessen/deren vertretungsbefugten Organen, sofern dieser nicht bereits im Rahmen der Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung gemäß § 13 TKKG vorgelegt wurde,
- Konzept mit Darstellung der Maßnahme (voraussichtlicher Bedarf an Plätzen, Anzahl der Tage im Schuljahr, Ort der Betreuung, Herstellung des Einvernehmens mit der Standortgemeinde, Höhe der Elternbeiträge etc.),
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen
- Angaben zur FördernehmerIn (Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten)
Die Förderstelle kann im Einzelfall noch zusätzliche erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern oder auf für die Beurteilung nicht erforderliche Unterlagen verzichten. Unvollständige Förderanträge können nach erfolgslosem Verstreichen einer schriftlich zu setzenden Nachfrist abgelehnt werden.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es sind folgende Richtlinien relevant: