Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, die Betreuung von schulpflichtigen Kindern vom Ende der täglichen Unterrichtszeit bis 14:00 Uhr samt dem Angebot eines Mittagsessens zu unterstützen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
Es werden Personalkosten für Betreuungspersonen gefördert, die in der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung gemäß § 2 Abs. 10 iVm § 45a Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG), LGBl. Nr. 48/2010 in der jeweils geltenden Fassung, eingesetzt sind.
Voraussetzungen
Fördernehmer/innen können sein:
- Gemeinden oder Gemeindeverbände,
- natürliche oder juristische Personen,
- gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren Einrichtungen,
- Körperschaften öffentlichen Rechts.
Art und Ausmaß der Förderung und die Voraussetzungen dafür finden Sie in der Richtlinie Förderung der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung.
Fristen
Förderanträge sind bis spätestens drei Wochen nach Beginn der beantragten Maßnahme elektronisch mittels Online-Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung einzubringen.
Zuständige Stelle
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Elementarbildung
tiris-Standort Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 7882
faxFax +43 512 508 747805
E-Mail ga.elementarbildung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- Strafregisterauszug des Fördernehmers/der Fördernehmerin bzw. von dessen/deren vertretungsbefugten Organen, sofern dieser nicht bereits im Rahmen der Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung gemäß § 13 TKKG vorgelegt wurde
- Konzept mit Darstellung der Maßnahme (voraussichtlicher Bedarf an Plätzen, Umsetzungszeitraum, Wochenöffnungstage bzw. -zeiten, Ort der Betreuung, Herstellung des Einvernehmens mit der Standortgemeinde, Höhe der Elternbeiträge etc.)
- Erklärung zur Einhaltung des Doppelförderverbotes
- aktuelle Vereinsstatuten und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister bei Vereinen, die erstmalig einen Förderantrag stellen
Die Förderstelle kann im Einzelfall noch zusätzliche erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern oder auf für die Beurteilung nicht erforderliche Unterlagen verzichten. Unvollständige Förderanträge können nach erfolgslosem Verstreichen einer schriftlich zu setzenden Nachfrist abgelehnt werden.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es sind folgende Richtlinien relevant: