Förderung der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, die Betreuung von schulpflichtigen Kindern vom Ende der täglichen Unterrichtszeit bis 14:00 Uhr samt dem Angebot eines Mittagsessens zu unterstützen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
Es werden Personalkosten für Betreuungspersonen gefördert, die in der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung gemäß § 2 Abs. 10 iVm § 45a Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG), LGBl. Nr. 48/2010 in der jeweils geltenden Fassung, eingesetzt sind.
Voraussetzungen
FördernehmerInnen können sein:
1. Gemeinden oder Gemeindeverbände,
2. natürliche oder juristische Personen,
3. gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren Einrichtungen,
4. Körperschaften öffentlichen Rechts.
Art und Ausmaß der Förderung und die Voraussetzungen dafür finden Sie in der Richtlinie Förderung der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung.
Fristen
Förderanträge sind bis spätestens drei Wochen nach Beginn der beantragten Maßnahme
elektronisch mittels Online-Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form
bei der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung zuständigen Organisationseinheit einzubringen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Strafregisterauszug des Fördernehmers/der Fördernehmerin bzw. von dessen/deren vertretungsbefugten Organen, sofern dieser nicht bereits im Rahmen der Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung gemäß § 13 TKKG vorgelegt wurde,
- Konzept mit Darstellung der Maßnahme (voraussichtlicher Bedarf an Plätzen, Umsetzungszeitraum, Wochenöffnungstage bzw. -zeiten, Ort der Betreuung, Herstellung des Einvernehmens mit der Standortgemeinde, Höhe der Elternbeiträge etc.),
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen, Angaben zur FördernehmerIn (Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten)
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Rahmenrichtlinie Elementarbildung
Richtlinie Förderung der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung