Förderung von Stützstunden betreffend Inklusionsmaßnahmen bei erhöhtem Unterstützungsbedarf
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist die Inklusion aller in einer Gruppe betreuten Kinder zu sichern.
Gegenstand der Förderung sind die jeweils erforderlichen und genehmigten Stützstunden zur Verstärkung des Personalstands während der Kernzeit.
Voraussetzungen
Fördernehmer*innen können sein
- Gemeinden oder Gemeindeverbände,
- natürliche oder juristische Personen,
- gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren Einrichtungen,
- Körperschaften öffentlichen Rechts.
Gemäß § 18 TKKG sind die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Kinderbetreuungsgruppe mit erhöhtem Unterstützungsbedarf gegeben, wenn
- eine befürwortende schriftliche Situationsanalyse der Landesregierung vorliegt,
- eine außergewöhnlich belastende Gruppenkonstellation besteht oder die soziale Integration aller in der Gruppe betreuten Kinder nur mit Hilfe von Stützstunden möglich ist und
- keine anderen Maßnahmen ergriffen werden können, die die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages ermöglichen.
- Solche Maßnahmen können beispielsweise sein:
- Einteilung der Gruppen nach Ausgangssituation der Kinder,
- eine kompetenz- und bedürfnisorientierte Gestaltung der Räume sowie des pädagogischen Alltags,
- die Öffnung weiterer Gruppen oder die Errichtung anderer Institutionsarten,
- Maßnahmen im Rahmen der Sprachförderung oder im Rahmen der Verbesserung des Betreuungsschlüssels.
Es wird darauf hingewiesen derartige Maßnahmen bereits im Vorfeld der Anzeige einer Kinderbetreuungseinrichtung mit erhöhtem Unterstützungsbedarf bzw. in Vorbereitung des neuen Kindergartenjahres zu prüfen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- ggf. aktueller Auszug aus dem Vereinsregister oder Firmenbuch
- ggf. Situationsanalyse/ Gutachten inklusive Beilage zur Strukturqualität
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.