Folgeantrag auf Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024 (Tirol-Zuschuss 2.0)
Allgemeine Informationen
Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2024/2025 nach Maßgabe der folgenden Richtlinie einen einmaligen Zuschuss pro Haushalt zur Abdeckung der Heizkosten. Zusätzlich wird ein einmaliger Zuschuss pro Haushalt zur teilweisen Abfederung der gestiegenen Wohnkosten gewährt. Zu den weiteren Informationen.
Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage ist keine Antragstellung erforderlich.
- Info: Die Informationen zu den Login-Daten (Benutzername und Passwort) werden noch an Sie gesendet bzw. wurden bereits an Sie gesendet.
Voraussetzungen
Bewilligung des Heiz- und/oder Wohnkostenzuschusses im Jahr 2023.
Weiters:
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Einkommensobergrenzen laut Richtlinie
- kein Bezieher von Grundversorgung
- keine Unterbringung in einem Wohn- und Pflegeheim, einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder einem Schüler- und Studentenheim
Fristen
Anträge können zwischen 01. März 2024 und 30. September 2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle
Abteilung Soziales
Tiroler Hilfswerk
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
+43 512 508 3692 oder 3693
tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Bei einer Veränderung der Einkommenssituation:
- alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen mit einem eigenen Einkommen sowie Alimente
- Das monatliche Einkommen sollte nicht älter als 3 Monate vor Antragstellung sein.
- Wenn kein Einkommen vorhanden ist, ist ein Mitversicherungsbestätigung mitzusenden.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Die Informationen zum Aufruf des Folgeantrages sowie die Login-Daten (Benutzername und Passwort) werden noch an Sie gesendet bzw. wurden bereits an Sie gesendet. Bitte beachten Sie weiters die Fristen für die Antragstellung.